CRCF: Europas neuer Zertifizierungsrahmen für CO₂-Entnahmen und Carbon Farming
09. Okt. 2026Mit der Verordnung (EU) 2024/3012 hat die Europäische Union einen freiwilligen Zertifizierungsrahmen für dauerhafte CO₂-Entnahmen, Carbon Farming, die Verringerung von Bodenemissionen und die Kohlenstoffspeicherung in Produkten geschaffen.
Die Verordnung über Carbon Removals and Carbon Farming (CRCF) ist seit Dezember 2024 in Kraft und wird schrittweise durch Zertifizierungsmethoden, Anforderungen an Zertifizierungssysteme und Zertifizierungsstellen sowie Registerstrukturen konkretisiert.
Der CRCF-Rahmen geht über die reine Zertifizierung einzelner CO₂-Mengen hinaus. Ziel ist ein gemeinsamer europäischer Qualitätsrahmen, der Anforderungen an Quantifizierung, Zusätzlichkeit, langfristige Speicherung und Nachhaltigkeit mit transparenten Monitoring- und unabhängigen Prüfprozessen verbindet. Die Europäische Kommission möchte damit insbesondere die Vergleichbarkeit und Integrität von CO₂-Entnahme- und Carbon-Farming-Aktivitäten stärken und zugleich die Voraussetzungen für einen belastbaren europäischen Markt schaffen.
Für dauerhafte CO₂-Entnahmen sind bereits Zertifizierungsmethoden für Direct Air Carbon Capture and Storage (DACCS), Biogenic Carbon Capture and Storage (BioCCS) und Biochar Carbon Removal (BCR) in Kraft. Im Juli 2026 hat die Europäische Kommission zudem Zertifizierungsmethoden für Landwirtschaft und Agroforstwirtschaft auf Mineralböden, die Wiedervernässung und Wiederherstellung von Mooren und anderen organischen Böden sowie Aufforstung angenommen. Nach Angaben der Kommission werden diese Carbon-Farming-Methoden anwendbar, sobald die entsprechende Delegierte Verordnung in Kraft tritt.
| Wichtige Begriffe | |
| CRCF – Carbon Removals and Carbon Farming | EU-Rahmen für die freiwillige Zertifizierung dauerhafter CO₂-Entnahmen, von Carbon Farming, Verringerungen von Bodenemissionen und Kohlenstoffspeicherung in Produkten. |
| DACCS – Direct Air Carbon Capture and Storage | Entnahme von CO₂ direkt aus der Umgebungsluft mit anschließender dauerhafter geologischer Speicherung. |
| BioCCS – Biogenic Carbon Capture and Storage | Abscheidung biogenen CO₂ mit anschließender dauerhafter geologischer Speicherung. |
| BCR – Biochar Carbon Removal | CO₂-Entnahme durch die Herstellung von Pflanzenkohle und die dauerhafte Speicherung des darin gebundenen Kohlenstoffs. |
| MRV – Monitoring, Reporting and Verification | Prozesse zur Erhebung, Dokumentation und unabhängigen Überprüfung relevanter Daten und Ergebnisse. |
| SBTi – Science Based Targets initiative | Initiative zur Entwicklung von Standards und Kriterien für wissenschaftsbasierte Klimaziele von Unternehmen. |
| BVCM – Beyond Value Chain Mitigation | Klimaschutzmaßnahmen außerhalb der eigenen Wertschöpfungskette eines Unternehmens. |
| DG CLIMA – Directorate-General for Climate Action | Die für die EU-Klimapolitik zuständige Generaldirektion Klimapolitik der Europäischen Kommission. |
Zertifizierung schafft Vertrauen – beantwortet aber nicht jede Frage zur Verwendung
Für Unternehmen ist eine Unterscheidung besonders wichtig: Die Zertifizierung einer CO₂-Entnahme- oder Carbon-Farming-Aktivität nach dem CRCF und die Verwendung der daraus resultierenden Einheiten in einer Unternehmens-Treibhausgasbilanz, zur Erreichung von Klimazielen oder für umweltbezogene Aussagen sind unterschiedliche Fragestellungen.
Der CRCF definiert zunächst Anforderungen an die Qualität und Zertifizierung der jeweiligen Tätigkeit und der daraus resultierenden Einheiten. Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass eine CRCF-zertifizierte Einheit ohne weitere Prüfung beispielsweise von den Scope-1-, Scope-2- oder Scope-3-Emissionen eines Unternehmens abgezogen werden kann, auf ein wissenschaftsbasiertes Klimaziel angerechnet werden darf, zur Neutralisierung bestimmter Emissionen eingesetzt werden kann oder eine Aussage wie „klimaneutral“ beziehungsweise „CO₂-neutral“ rechtfertigt. CRCF - Entwurf ENG_DES_WER_1.2
Die jeweilige Behandlung hängt vielmehr vom anwendbaren Bilanzierungs-, Zielsetzungs- und Kommunikationsrahmen sowie von der konkreten Rolle des Unternehmens innerhalb oder außerhalb der betreffenden Wertschöpfungskette ab.
Schnittstelle zur Unternehmens-Treibhausgasbilanzierung
Auch die Regeln zur bilanziellen Behandlung von CO₂-Entnahmen entwickeln sich weiter. Im Jahr 2026 hat das GHG Protocol mit dem Land Sector and Removals (LSR) Standard erstmals einen eigenen Standard mit Anforderungen und Leitlinien für die Bilanzierung und Berichterstattung landbezogener Emissionen und CO₂-Entnahmen veröffentlicht. Der Standard gilt ab dem 1. Januar 2027.
Unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht er die Abbildung landbezogener Aktivitäten und CO₂-Entnahmen innerhalb von Unternehmens-Treibhausgasinventaren und enthält zugleich Anforderungen unter anderem an Rückverfolgbarkeit, Speicherung und bilanzielle Integrität.
Gleichzeitig bleiben die Treibhausgasbilanzierung eines Unternehmens und die Zertifizierung von CO₂-Entnahmeaktivitäten beziehungsweise Carbon Credits unterschiedliche Ebenen. Ein Zertifizierungsrahmen legt fest, ob eine Tätigkeit und ihre Ergebnisse definierte Zertifizierungsanforderungen erfüllen. Ein Bilanzierungsrahmen bestimmt dagegen, wie Emissionen und Entnahmen von einer Organisation bilanziert und berichtet werden können.
Damit stellt sich für die kommenden Jahre eine zentrale Frage: Wie lassen sich CRCF-zertifizierte Aktivitäten und Einheiten mit den Anforderungen der Unternehmensbilanzierung interoperabel verbinden, ohne unterschiedliche Bilanzierungs- und Zertifizierungslogiken miteinander zu vermischen?
CRCF und Science Based Targets
Auch für Unternehmen mit Zielen im Rahmen der Science Based Targets initiative (SBTi) ist eine differenzierte Betrachtung erforderlich. Die SBTi unterscheidet zwischen Emissionsminderungen innerhalb der eigenen Wertschöpfungskette, Klimaschutzmaßnahmen außerhalb der Wertschöpfungskette und der Neutralisierung verbleibender Restemissionen.
Im Juni 2026 hat die SBTi die Version 2.0 ihres Corporate Net-Zero Standard veröffentlicht. Der Standard entwickelt die Rolle von CO₂-Entnahmen innerhalb betrieblicher Net-Zero-Strategien weiter. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Erwerb einer CRCF-zertifizierten Einheit automatisch auf ein SBTi-Emissionsreduktionsziel angerechnet werden kann. Die jeweils geltenden SBTi-Anforderungen hinsichtlich Rolle, Art und Verwendung von CO₂-Entnahmen sind separat zu berücksichtigen.
Die Validierung von Zielen nach Version 2.0 soll im Februar 2027 beginnen. Während der Übergangsphase können Unternehmen weiterhin Ziele nach Version 1.3 entwickeln und einreichen und sich gleichzeitig auf die Anforderungen von Version 2.0 vorbereiten.
Für Aktivitäten außerhalb der eigenen Wertschöpfungskette bleibt zudem die Abgrenzung zur Beyond Value Chain Mitigation (BVCM) relevant. Solche Maßnahmen ergänzen die Dekarbonisierung der eigenen Geschäftstätigkeit und Wertschöpfungskette, ersetzen sie jedoch nicht.
Neue Anforderungen an Klima- und Umweltaussagen
Parallel zur Entwicklung des CRCF hat sich auch der europäische Rechtsrahmen für Umweltkommunikation verändert.
Die Richtlinie (EU) 2024/825, häufig im Zusammenhang mit Empowering Consumers for the Green Transition (EmpCo) bezeichnet, verschärft die Anforderungen an umweltbezogene Aussagen gegenüber Verbrauchern. Die Mitgliedstaaten mussten die Richtlinie bis März 2026 umsetzen; die neuen Vorschriften gelten seit dem 27. September 2026.
Unter anderem sind produktbezogene Aussagen wie „klimaneutral“, „CO₂-neutral“ oder „klimapositiv“ untersagt, wenn sie auf der Kompensation von Treibhausgasemissionen außerhalb der Wertschöpfungskette des betreffenden Produkts beruhen.
Der regulatorische Rahmen unterscheidet damit zwischen den tatsächlichen Umwelteigenschaften beziehungsweise der Klimaleistung eines Produkts und der Finanzierung externer Klimaschutzmaßnahmen. Die Kommunikation über entsprechende Maßnahmen unterliegt weiterhin den jeweils geltenden Anforderungen an Umweltaussagen und darf nicht irreführend sein.
Auch hier gilt daher: Eine hochwertige oder CRCF-zertifizierte CO₂-Entnahmeeinheit ist nicht automatisch mit einer zulässigen Klimaaussage gleichzusetzen. Zertifizierung, Bilanzierung und Claims sind jeweils anhand ihrer eigenen Anforderungen zu betrachten.
Weitere Informationen zur Empowering Consumers for the Green Transition (EmpCo) und den Auswirkungen auf Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen finden Sie in unserem separaten EmpCo-Beitrag.
Vom regulatorischen Rahmen zum europäischen Markt
Neben der regulatorischen Infrastruktur entwickelt die Europäische Kommission auch Instrumente zur Unterstützung der Marktentwicklung.
Ein zentraler Baustein ist der EU CRCF Buyers Club, eine freiwillige Marktplattform, die Käufer und Anbieter CRCF-zertifizierter Einheiten zusammenbringen und die Nachfrage nach CO₂-Entnahmen und Carbon Farming bündeln soll. Die Kommission stellt hierfür den organisatorischen Rahmen und die Infrastruktur bereit, während die teilnehmenden Käufer weiterhin selbst für Projektauswahl, Due Diligence und Kaufentscheidungen verantwortlich sind.
Für 2026 verfolgt der Buyers Club ein hybrides öffentlich-privates Modell. Ein erster Schwerpunkt liegt auf dauerhaften CO₂-Entnahmen; die Kommission strebt erste Käufe bis Dezember 2026 an. Parallel dazu werden spezifische Aktivitäten für Carbon Farming entwickelt.
Im September 2026 informierte die Generaldirektion Klimapolitik der Europäischen Kommission (DG CLIMA) in einem weiteren öffentlichen Webinar über den aktuellen Stand des Buyers Club. Thematisiert wurden aktuelle Entwicklungen der EU-Klimapolitik, einschließlich des EU-Emissionshandelssystems (EU ETS), des für Ende 2026 erwarteten breiteren politischen Maßnahmenpakets sowie der nächsten Schritte für dauerhafte CO₂-Entnahmen und Carbon Farming. Präsentation und Aufzeichnung stellt die Europäische Kommission zur Verfügung.
Ein weiterer wesentlicher Baustein ist die Anerkennung von Zertifizierungssystemen. Zertifizierungssysteme können bei der Europäischen Kommission die Anerkennung für eine oder mehrere bereits in Kraft getretene CRCF-Zertifizierungsmethoden beantragen.
Die Prüfung durch die Kommission umfasst unter anderem Governance-Strukturen, interne Überwachungsmechanismen, die Anwendung der jeweiligen CRCF-Methoden, Prüfungen durch akkreditierte beziehungsweise anerkannte Zertifizierungsstellen sowie Registeranforderungen zur Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit und zur Vermeidung von Doppelzählungen. Mehrere Anerkennungsanträge befinden sich derzeit in der fachlichen Prüfung.
Wie geht es weiter?
Der CRCF bewegt sich nun von der Schaffung des rechtlichen und methodischen Rahmens hin zur praktischen Umsetzung.
Zu den nächsten wesentlichen Entwicklungsschritten gehören:
- das Inkrafttreten und die praktische Anwendung weiterer CRCF-Zertifizierungsmethoden,
- die Anerkennung von Zertifizierungssystemen durch die Europäische Kommission,
- die weitere Entwicklung von Zertifizierungs-, Monitoring- und Registerstrukturen,
- die Umsetzung erster Transaktionen über den EU CRCF Buyers Club,
- die weitere Klärung der Schnittstellen zur Unternehmens-Treibhausgasbilanzierung, zur SBTi und zu weiteren freiwilligen Klimarahmen sowie
- der Aufbau des zentralen Unionsregisters, das die Europäische Kommission bis spätestens 27. Dezember 2028 einrichten muss und das insbesondere die Rückverfolgbarkeit zertifizierter Einheiten stärken und Doppelzählungen vermeiden soll.
Die Europäische Kommission bündelt aktuelle Informationen zur CRCF-Verordnung, zu Zertifizierungsmethoden und Zertifizierungssystemen sowie zum EU CRCF Buyers Club auf ihren Informationsseiten zu Carbon Removals and Carbon Farming.
Die offenen Schnittstellen zwischen bestehenden Zertifizierungssystemen und dem entstehenden europäischen CRCF-Rahmen werden auch im Forschungsprojekt CRCF_SysINT untersucht.
DEKRA Certification und die Hochschule Zittau/Görlitz befassen sich dabei unter anderem mit bestehenden Zertifizierungssystemen und -methoden, Monitoring-, Reporting- und Verification-Strukturen (MRV) und Registerstrukturen sowie möglichen Integrations- und Übergangsmodellen.
Das Projekt dient der fachlichen Analyse und einer strukturierten Einordnung des entstehenden CRCF-Rahmens. Es ist von möglichen zukünftigen Zertifizierungstätigkeiten der DEKRA Certification getrennt.
Hilfreiche Links
Für weiterführende Informationen und aktuelle Entwicklungen empfehlen sich insbesondere folgende offizielle Quellen:
- Europäische Kommission – Carbon Removals and Carbon Farming (CRCF)
Überblick über die CRCF-Verordnung, Zertifizierungsmethoden, Zertifizierungssysteme und den EU CRCF Buyers Club. - GHG Protocol – Land Sector and Removals Standard
Offizieller Standard und weiterführende Informationen zur Bilanzierung und Berichterstattung landbezogener Emissionen und CO₂-Entnahmen. - Science Based Targets initiative – Corporate Net-Zero Standard
Aktuelle Informationen und Materialien zum SBTi Corporate Net-Zero Standard Version 2.0. - EU-Recht – EUR-Lex
Offizieller Zugang zur Verordnung (EU) 2024/3012 und den zugehörigen delegierten und durchführenden Rechtsakten sowie zur Richtlinie (EU) 2024/825 zu Empowering Consumers for the Green Transition.