IVDR (EU) 2017/746 Zertifizierung

Konformitätsbewertungsverfahren für In-vitro-Diagnostika

Hersteller von In-vitro-Diagnostika tragen eine starke Verantwortung für die Sicherheit ihrer Medizinprodukte. Um den aktuellen Anforderungen gerecht zu werden, wurde daher die Richtlinie 98/79/EG 2017 durch die IVDR (EU) 2017/746 Verordnung abgelöst. Als erste Benannte Stelle in Europa unterstützen wir Sie umfassend bei der Zertifizierung nach der neuen Verordnung. Vertrauen Sie auf unsere Expertise im Bereich der In-vitro Diagnostika.

Die IVDR (EU) 2017/746 Zertifizierung im Überblick

Mit der Verabschiedung der IVDR (EU) 2017/746 im Europäischen Parlament mussten sich Hersteller von In-vitro-Diagnostika auf vielfältige Änderungen bei der Zertifizierung ihrer Produkte einstellen. Die neue Verordnung ist seit Mai 2017 in Kraft, für die Anwendung der Verordnung gelten in Abhängigkeit der Risikoklassifizierung unterschiedliche Übergangsfristen bis spätestens 2027.
Die neue Verordnung bezieht ausdrücklich Benannte Stellen stärker in den Zertifizierungsprozess mit ein. Dabei greifen wir auf die jahrelange Erfahrung unserer Sachverständigen in der Medizinprodukte-Branche zurück und wirken bei Ihrem Konformitätsbewertungsverfahren für IVD mit. Zudem zertifizieren wir als akkreditierte Zertifizierungsstelle auch Qualitätsmanagementsysteme gemäß EN ISO 13485 in Unternehmen, die IVD und Medizinprodukte herstellen, vertreiben oder Teil der Lieferkette sind.
Über die IVDR (EU) 2017/746
Die IVDR (EU) 2017/746 ist die neue regulatorische Grundlage für das Inverkehrbringen, Bereitstellen und die Inbetriebnahme von IVD. Die Verordnung gilt in der gesamten EU und ersetzt die vormalige Richtlinie 98/79/EG.
Dabei fordert die Verordnung für wesentlich mehr In-Vitro Diagnostika die Einbeziehung einer Benannten Stelle und stellt ein neues Klassifizierungssystem bereit. Darüber hinaus sind die Anforderungen an das Vigilanzsystem und die Nachbeobachtung nach dem Inverkehrbringen deutlich verschärft worden. Besonders hierbei ist der ganzheitliche Ansatz der Verordnung, die sich sowohl auf IVD bezieht, die nur in medizinischen Einrichtungen zum Einsatz kommen, aber auch Regulatorien für moderne, digitale Produkte (zum Beispiel Apps). Gleichzeitig werden neben gestärkter personeller Verantwortung in Unternehmen auch Benannte Stellen mehr in den Prozess des Konformitätsbewertungsverfahrens integriert. Somit soll die Transparenz und Neutralität der Bewertung gesichert werden, während gleichzeitig durch die Einführung der UDI (Unique Device Identifier) die Rückverfolgung von Produkten vereinfacht wird. Hier spielt auch die europäische Datenbank (EUDAMED) eine große Rolle, die europaweit für eine bessere Informationsverteilung sorgt.
Wesentliche Neuerungen im Konformitätsbewertungsverfahren für IVD

Ihr Partner für die Zertifizierung Ihrer In-vitro-Diagnostika

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  • Betreten Sie internationale Märkte mit unserem Angebot an länderübergreifenden Standards für Medizinprodukte, beispielsweise für die USA, Kanada, Japan, Brasilien, Taiwan und Großbritannien.
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