Die IVDR (EU) 2017/746 ist die neue regulatorische Grundlage für das Inverkehrbringen, Bereitstellen und die Inbetriebnahme von IVD. Die Verordnung gilt in der gesamten EU und ersetzt die vormalige Richtlinie 98/79/EG.
Dabei fordert die Verordnung für wesentlich mehr In-Vitro Diagnostika die Einbeziehung einer Benannten Stelle und stellt ein neues Klassifizierungssystem bereit. Darüber hinaus sind die Anforderungen an das Vigilanzsystem und die Nachbeobachtung nach dem Inverkehrbringen deutlich verschärft worden. Besonders hierbei ist der ganzheitliche Ansatz der Verordnung, die sich sowohl auf IVD bezieht, die nur in medizinischen Einrichtungen zum Einsatz kommen, aber auch Regulatorien für moderne, digitale Produkte (zum Beispiel Apps). Gleichzeitig werden neben gestärkter personeller Verantwortung in Unternehmen auch Benannte Stellen mehr in den Prozess des Konformitätsbewertungsverfahrens integriert. Somit soll die Transparenz und Neutralität der Bewertung gesichert werden, während gleichzeitig durch die Einführung der UDI (Unique Device Identifier) die Rückverfolgung von Produkten vereinfacht wird. Hier spielt auch die europäische Datenbank (EUDAMED) eine große Rolle, die europaweit für eine bessere Informationsverteilung sorgt.