Die Leitlinie EU Good Distribution Practice (GDP) basiert auf der 2013 in Kraft getretenen Richtlinie „Gute Vertriebspraxis von Humanarzneimitteln“ und legt Anforderungen für eine gesicherte Qualität fest. Diese betreffen unter anderem:
- Qualitätsmanagement
- Mitarbeitende
- Räumlichkeiten und Ausrüstung
- Dokumentation
- Betriebsprozesse
Gleichzeitig beinhaltet die GDP aber auch Leitlinien, um die Fälschung von Arzneimitteln zu vermeiden, wie Regelungen zu:
- Arzneimittelrückgaben
- Verdacht auf gefälschte Pharmazeutika
- Auftragstätigkeiten
- Selbstinspektionen
- besondere Vorschriften für Vermittler
- Pharmazeutika-Transport
Dabei konzentriert sie sich vor allem auf die Rahmenbedingungen in Transport und Logistik wie Temperatur, Feuchtigkeit, IT-seitige Vernetzung sowie die Kontrolle der Seriennummern. Alle Punkte werden in einem Qualitätsmanagementsystem festgehalten. Ist dieses fachgerecht implementiert, wird die Sicherheit und Qualität von Arzneimitteln nachhaltig gesteigert.