Gesundheit, Pflege und Soziales

Aktuelle Fachkompetenz nachweisen mit Zertifizierungen im Bereich Gesundheit, Pflege und Soziales

Als Experte im Gesundheitswesen sind Sie eine Stütze der Gesellschaft. Belegen Sie Ihre spezifischen Qualifikationen mit unserer neutralen Personenzertifizierung für Pflege- und Gesundheitsfachkräfte.
Melden Sie sich noch heute zur Prüfung an!

Folgende Personenzertifizierungen bieten wir Ihnen im Bereich Gesundheit und Pflege an

Fachkunderichtlinie NiSV
Seit dem 31.08.2022 ist die DEKRA Certification GmbH eine durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) erfolgreich akkreditierte Zertifizierungsstelle.
Bitte beachten Sie: Nur die Prüfung durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle bietet mehr Rechtssicherheit bei der Anerkennung Ihres Fachkundezertifikats durch die Vollzugsbehörden! Auch das Prüfverfahren durch die Behörden ist so einfacher, schneller und ohne weitere Kosten verbunden.
Ausführliche Informationen zu den Schulungen finden Sie auf den Websites unserer Bildungspartner.
Profitieren Sie von der Qualität bei DEKRA im Bereich Sicherheit sowie Zertifizierung für sich und Ihr Unternehmen. Über alle bisher durchgeführten NiSV-Prüfungen konnten 92,47% der Personen direkt beim ersten Mal bestehen.
Auflistung der durch die DEKRA anerkannten NiSV-Bildungsdienstleister:
Beachten Sie bitte die aktuellen Informationen und Anforderungen der aktuell gültigen NiSV! Die wichtigsten Neuerungen der zum 01.01.2024 neu in Kraft getretenen NiSV finden Sie im Folgenden:
  • § 3 Abs. 2: Anlagenbetreiber müssen sicherstellen, dass die Beratung und Aufklärung nach § 3 Abs. 1 Nummer 6 mit einem Beratungsprotokoll dokumentiert wird.
  • § 4a und § 4b: Die Fachkunde wird über die Teilnahme an einer geeigneten Schulung bei einem von einer akkreditierten Personenzertifizierungsstelle anerkannten Bildungsdienstleister (bspw. obige Auflistung) erworben. Der Nachweis der Fachkunde bei der zuständigen Behörde erfolgt durch ein Zertifikat. Nach erfolgreicher Prüfung durch eine akkreditierte Personenzertifizierungsstelle, stellt diese das Zertifikat aus. Das Zertifikat wird für fünf Jahre befristet ausgestellt, beginnend ab dem Datum des Abschlusses der jeweils zugrundeliegenden Schulung.
  • § 7 Abs. 1, 2 und 3: Aufteilung / Auftrennung der Fachkunde zur Anwendung von Niederfrequenz-, Gleichstrom- und Magnetfeldgeräten in drei Teilbereiche je nach Zweck der Anwendungen.
    • § 7 Abs. 1: Zur transkutanen elektrischen Nerven- und Muskelstimulation zum Zweck des Muskelaufbaus und der Muskelstraffung (Fachkundegruppe EMF-Muskelstimulation).
      • Zugangsvoraussetzungen für die Teilnahme an einer geeigneten Schulung nach Anlage 3, Teil E, Abschnitt 2: Nachweis einer Lizenz als Übungsleiter:in oder C-Trainer:in über mindestens 120 LE oder vergleichbare Ausbildung.
    • § 7 Abs. 2: Zur transkutanen elektrischen Nervenstimulation oder zur Magnetfeldstimulation zu anderen Zwecken als dem Muskelaufbau oder der Muskelstraffung (Fachkundegruppe EMF-Stimulation).
      • Keine zusätzlichen Zugangsvoraussetzungen für die Teilnahme an einer geeigneten Schulung.
    • § 7 Abs. 3: zur transkutanen elektrischen Nervenstimulation, zur Muskelstimulation oder zur Magnetfeldstimulation jeweils zu kosmetischen Zwecken im Bereich des Gesichts und der Halsvorderseite (Fachkundegruppe EMF-Stimulation zu kosmetischen Zwecken).
      • Zugangsvoraussetzungen für die Teilnahme an einer geeigneten Schulung nach Anlage 3, Teil A, Abschnitt 1 und 2: Geeigneter Schulungsnachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer geeigneten GLH-Schulung oder GLH-Gleichwertigkeitsnachweis.
  • § 13 Übergangsregelungen
    • Abs. 2: Mit einem geeigneten Schulungsnachweis über die erfolgreiche Teilnahme (inkl. interner Abschlussprüfung beim anerkannten Bildungsdienstleister) an einer geeigneten Schulung bei einem anerkannten Bildungsdienstleister bis zum Abschluss des 31.12.2023, kann das Zertifikat bis zum Ablauf des 31.12.2025 durch eine akkreditierte Personenzertifizierungsstelle ohne Prüfung ausgestellt werden.“
    • Abs. 3: Mit einem geeigneten Schulungsnachweis über die Teilnahme an einer Schulung bei einem nicht anerkannten Bildungsdienstleister bis zum Abschluss des 31.12.2023, kann bis zum Ablauf des 31.12.2025 über eine erfolgreich absolvierte Prüfung bei einer akkreditierten Personenzertifizierungsstelle das Zertifikat durch diese ausgestellt werden.
    • Abs. 4: Mit geeigneten Schulungsnachweisen über die Teilnahme an einer geeigneten GLH-Schulung und weiteren geeigneten Fachkundemodul-Schulungen bei einem anerkannten Bildungsdienstleister ab 01.01.2024, kann über erfolgreich absolvierte Prüfungen bei einer akkreditierten Personenzertifizierungsstelle das Zertifikat durch diese ausgestellt werden. Weitere Besonderheiten entnehmen Sie bitte dem § 13, Absatz 4 der NiSV.

Downloads Fachkunderichtlinie NiSV

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Anforderungen an Prüfer

  • Berufsausbildung
  • Mindestens 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung
  • Einschlägige Fort- und Weiterbildungen
  • Didaktisch-methodische Kompetenzen (bspw. Ausbildereignung, Lehrerfahrung durch Dozententätigkeit oder ähnliches)
  • Modul optische Strahlung eine mindestens zweijährige praktische Anwendungserfahrung mit diesen Anlagen.
  • Alle anderen Module: eine mindestens einjährige praktische Anwendungserfahrung mit diesen Anlagen
Profitieren Sie von unserem Netzwerk und unserer umfangreichen Infrastruktur. Für individuelle Prüfungsanmeldungen stehen verschiedene Prüfungsstandorte sowie zahlreiche Prüfer:innen und Prüfungsaufsichtspersonen deutschlandweit zur Verfügung. Die Teilnahme an Prüfungen bei Ihnen vor Ort ist jederzeit ohne zusätzliche Kosten möglich.
Ärztliche Weiter- / Fortbildungen sind nicht Teil des akkreditierten Anerkennungsverfahrens. Weitere Informationen finden Sie bei der Bundesärztekammer .
Demenzexperte/-in
Schmerzexperte/-in
Wundexperte/-in
Wundtherapeut/in
Fachkraft betriebliches Gesundheitsmanagement
Hygienebeauftragte/r im Gesundheits- und Sozialwesen
Fachkraft für Geriatrische Palliativpflege
Palliativbegleiter/in
Kursleiter/in Pflasterpass®