CRCF-Zertifizierung – Carbon Removals and Carbon Farming
Unabhängige Prüfung von CO₂-Entnahmen und Carbon-Farming-Tätigkeiten
Mit der Verordnung (EU) 2024/3012 hat die Europäische Union einen freiwilligen Rahmen für die Zertifizierung dauerhafter CO₂-Entnahmen, von Carbon Farming, der Verringerung von Bodenemissionen und der Kohlenstoffspeicherung in Produkten geschaffen.
Der Carbon Removals and Carbon Farming (CRCF)-Rahmen definiert gemeinsame Anforderungen an Qualität, Transparenz und unabhängige Konformitätsbewertung für Betreiber und andere Organisationen, die an CO₂-Entnahme- oder Carbon-Farming-Aktivitäten beteiligt sind.
- Unabhängige Prüfung
Unabhängige und unparteiliche Bewertung der Tätigkeit anhand der geltenden CRCF-Anforderungen und der anwendbaren Zertifizierungsmethode. - Transparenz und Nachvollziehbarkeit
Strukturierte Prüfung von Quantifizierung, Monitoring, Datenqualität und Dokumentation. - Marktzugang und Vermarktung
Eine erfolgreiche Zertifizierung schafft die Grundlage für die Ausstellung zertifizierter Einheiten und deren mögliche Vermarktung innerhalb des CRCF-Rahmens. - Glaubwürdigkeit und Vergleichbarkeit
Gemeinsame europäische Anforderungen unterstützen eine konsistente, transparente und vergleichbare Bewertung zertifizierter Tätigkeiten.
Klare Rollen im CRCF-Zertifizierungsprozess
Der CRCF-Rahmen trennt klar zwischen den Aufgaben der Zertifizierungssysteme und denen unabhängiger Zertifizierungsstellen. Von der Europäischen Kommission anerkannte Zertifizierungssysteme stellen die maßgeblichen Regeln, Verfahren und Governance-Strukturen bereit. Unabhängige Zertifizierungsstellen prüfen anschließend, ob einzelne Tätigkeiten die anwendbaren CRCF-Anforderungen erfüllen. DEKRA Certification bereitet derzeit die fachlichen und organisatorischen Grundlagen für mögliche zukünftige Zertifizierungstätigkeiten innerhalb dieses europäischen Rahmens vor.
Der neue EU-Rahmen unterscheidet verschiedene Kategorien zertifizierungsfähiger Tätigkeiten:
- dauerhafte CO₂-Entnahmen
- Carbon Farming
- Verringerungen von Bodenemissionen
- Kohlenstoffspeicherung in langlebigen Produkten
Je nach anwendbarer europäischer Zertifizierungsmethode können darunter beispielsweise Tätigkeiten in den Bereichen Landwirtschaft und Agroforstwirtschaft, Wiedervernässung von Moorböden, Aufforstung oder Kohlenstoffspeicherung in Produkten fallen.
Die Zertifizierung erfolgt innerhalb eines von der Europäischen Kommission anerkannten Zertifizierungssystems. Welche konkreten Tätigkeiten zertifizierungsfähig sind, richtet sich nach der CRCF-Verordnung und der jeweils anwendbaren Zertifizierungsmethode.
Der CRCF-Rahmen sieht ein Zusammenspiel von durch die Europäische Kommission anerkannten Zertifizierungssystemen, Betreibern beziehungsweise Betreibergruppen und unabhängigen Zertifizierungsstellen vor.
Anerkanntes Zertifizierungssystem:
Zertifizierungssysteme können bei der Europäischen Kommission die Anerkennung für eine oder mehrere CRCF-Zertifizierungsmethoden beantragen. Anerkannte Systeme stellen den organisatorischen Rahmen für die Zertifizierung bereit, einschließlich Verfahren, Governance und Registerstrukturen.
Zertifizierungssysteme können bei der Europäischen Kommission die Anerkennung für eine oder mehrere CRCF-Zertifizierungsmethoden beantragen. Anerkannte Systeme stellen den organisatorischen Rahmen für die Zertifizierung bereit, einschließlich Verfahren, Governance und Registerstrukturen.
Betreiber / Betreibergruppe:
Der Betreiber beziehungsweise die Betreibergruppe nimmt an einem anerkannten Zertifizierungssystem teil und stellt die für die Zertifizierung erforderlichen Angaben und Nachweise zur Tätigkeit bereit.
Der Betreiber beziehungsweise die Betreibergruppe nimmt an einem anerkannten Zertifizierungssystem teil und stellt die für die Zertifizierung erforderlichen Angaben und Nachweise zur Tätigkeit bereit.
Zertifizierungsprüfung (Validierung):
Eine unabhängige Zertifizierungsstelle bewertet, ob die Tätigkeit die anwendbaren CRCF-Anforderungen und die jeweilige Zertifizierungsmethode erfüllt und der erwartete Nettonutzen aus CO₂-Entnahmen bzw. aus der Verringerung von Bodenemissionen nachvollziehbar quantifiziert ist.
Eine unabhängige Zertifizierungsstelle bewertet, ob die Tätigkeit die anwendbaren CRCF-Anforderungen und die jeweilige Zertifizierungsmethode erfüllt und der erwartete Nettonutzen aus CO₂-Entnahmen bzw. aus der Verringerung von Bodenemissionen nachvollziehbar quantifiziert ist.
Monitoring:
Während der Laufzeit der Tätigkeit werden die erforderlichen Daten entsprechend den anwendbaren Monitoringanforderungen erhoben und dokumentiert.
Während der Laufzeit der Tätigkeit werden die erforderlichen Daten entsprechend den anwendbaren Monitoringanforderungen erhoben und dokumentiert.
Rezertifizierungsprüfung (Verifizierung/Überprüfung):
Eine unabhängige Zertifizierungsstelle überprüft auf Grundlage der Monitoringdaten, ob die Tätigkeit weiterhin den Anforderungen entspricht und welcher Nettonutzen tatsächlich erzielt wurde. Je nach Tätigkeit können zusätzlich Monitoringprüfungen vorgesehen sein.
Eine unabhängige Zertifizierungsstelle überprüft auf Grundlage der Monitoringdaten, ob die Tätigkeit weiterhin den Anforderungen entspricht und welcher Nettonutzen tatsächlich erzielt wurde. Je nach Tätigkeit können zusätzlich Monitoringprüfungen vorgesehen sein.
Im Rahmen der Zertifizierung werden die Tätigkeit und die zugrunde liegenden Nachweise anhand der geltenden CRCF-Anforderungen und der jeweiligen Zertifizierungsmethode bewertet. Zu den wesentlichen Prüfaspekten gehören insbesondere:
- Quantifizierung der CO₂-Entnahmen bzw. Verringerungen von Bodenemissionen
- Baseline und Bilanzgrenzen
- Zusätzlichkeit
- Monitoring und Datenqualität
- Dauer der Speicherung und mögliche Wiederfreisetzungen
- Leakage und weitere relevante Risiken
- Nachhaltigkeitsanforderungen
- nachvollziehbare Dokumentation und Berichterstattung
Zentrale Qualitätskriterien (QU.A.L.ITY)
Die CRCF-Verordnung bündelt die zentralen Anforderungen in den sogenannten QU.A.L.ITY-Kriterien:
QU – Quantification: robuste, nachvollziehbare und transparente Quantifizierung
A – Additionality: Nachweis der Zusätzlichkeit
L – Long-term storage: langfristige Speicherung, Monitoring sowie Umgang mit Wiederfreisetzungs- und Haftungsrisiken
ITY – Sustainability: Einhaltung der anwendbaren Nachhaltigkeitsanforderungen und Vermeidung erheblicher Umweltbeeinträchtigungen
A – Additionality: Nachweis der Zusätzlichkeit
L – Long-term storage: langfristige Speicherung, Monitoring sowie Umgang mit Wiederfreisetzungs- und Haftungsrisiken
ITY – Sustainability: Einhaltung der anwendbaren Nachhaltigkeitsanforderungen und Vermeidung erheblicher Umweltbeeinträchtigungen
Eine belastbare Zertifizierung setzt geeignete Monitoring-, Reporting- und Verification-Strukturen (MRV), nachvollziehbare Datenquellen und eine prüffähige Dokumentation voraus.
Unabhängigkeit und Unparteilichkeit
Unabhängigkeit und Unparteilichkeit sind zentrale Voraussetzungen der CRCF-Zertifizierung. DEKRA Certification führt Konformitätsbewertungen auf Grundlage der geltenden Anforderungen an Kompetenz, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit durch. Beratung und unabhängige Konformitätsbewertung werden klar voneinander getrennt, um Interessenkonflikte und eine unzulässige Selbstprüfung zu vermeiden.
Kompetenz der DEKRA Certification GmbH
Die DEKRA Certification GmbH verfügt über Erfahrung in der unabhängigen Validierung und Verifizierung von Treibhausgasinformationen und Klimaschutzprojekten.
Zu den relevanten fachlichen Grundlagen gehören insbesondere ISO/IEC 17029, EN ISO 14065 sowie ISO 14064-2 und ISO 14064-3.
Für Zertifizierungsstellen innerhalb des CRCF-Rahmens gelten spezifische europäische Anerkennungs- und Akkreditierungsanforderungen. Dabei ist insbesondere EN ISO/IEC 17065 als Akkreditierungsgrundlage relevant; für Validierungs- und Verifizierungstätigkeiten kommen ergänzend die anwendbaren Anforderungen aus EN ISO/IEC 17029 und EN ISO 14065 zur Anwendung.
CRCF-Zertifizierung bei DEKRA
Der regulatorische und akkreditierungsbezogene Rahmen für CRCF-Zertifizierungen wird weiter konkretisiert. DEKRA Certification bereitet die fachlichen und organisatorischen Voraussetzungen für mögliche zukünftige Zertifizierungstätigkeiten vor. Eine Durchführung von CRCF-Zertifizierungen setzt voraus, dass die hierfür erforderlichen regulatorischen, Anerkennungs- und Akkreditierungsvoraussetzungen erfüllt sind.
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