EmpCo: Neue Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
09. Okt. 2026Mit der Empowering Consumers for the Green Transition Directive (EmpCo) – Richtlinie (EU) 2024/825 – wurden die Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitskommunikation in der Europäischen Union deutlich verschärft.
In Deutschland wurden die Vorgaben durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (BGBl. 2026 I Nr. 43, verkündet am 19. Februar 2026) umgesetzt; die neuen Regelungen finden EU weit seit dem 27. September 2026 Anwendung. Eine allgemeine Übergangsfrist ist nicht vorgesehen.
Für sogenannte Altbestände („old stock“) haben die europäischen Verbraucherschutzbehörden jedoch Grundsätze für einen kohärenten und verhältnismäßigen Vollzug veröffentlicht. Diese betreffen insbesondere Produkte oder Verpackungen mit Umweltangaben oder Nachhaltigkeitssiegeln, die bereits vor dem 27. September 2026 hergestellt, bestellt, vertrieben oder in den Handel gebracht wurden.
Ziel der neuen Vorgaben ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor irreführenden Umweltinformationen zu schützen und die Transparenz und Nachweisbarkeit freiwilliger Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen zu erhöhen.
Dabei betrifft EmpCo nicht nur einzelne Begriffe oder Werbeaussagen. Die Regelungen erfassen unterschiedliche Formen der Umweltkommunikation – von allgemeinen Umweltaussagen über Klima- und Zukunftsaussagen bis hin zu Nachhaltigkeitssiegeln.
Allgemeine Umweltaussagen stärker reguliert
Begriffe wie „umweltfreundlich“, „grün“, „ökologisch“, „klimafreundlich“ oder vergleichbare allgemeine Umweltaussagen unterliegen strengeren Voraussetzungen.
Als allgemeine Umweltaussage gilt eine Umweltbehauptung insbesondere dann, wenn ihre konkrete Bedeutung nicht klar und hervorgehoben auf demselben Medium spezifiziert wird. Eine solche allgemeine Umweltaussage ist unzulässig, wenn keine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachgewiesen werden kann, die für die konkrete Aussage relevant ist. Hierzu können beispielsweise das EU-Ecolabel, amtlich anerkannte Typ-I-Umweltzeichen nach EN ISO 14024 wie der Blaue Engel oder eine Umwelthöchstleistung nach sonstigem anwendbarem Unionsrecht gehören. Damit gewinnt die Abgrenzung zwischen einer allgemeinen Umweltbotschaft und einer konkreten, nachprüfbaren Aussage erheblich an Bedeutung.
Besondere Anforderungen an Klima- und Kompensationsaussagen
EmpCo enthält zudem besondere Vorgaben für produktbezogene Aussagen zu Treibhausgasemissionen.
Erfasst werden Aussagen, die auf Grundlage der Kompensation von Treibhausgasemissionen geltend machen, dass ein Produkt oder eine Dienstleistung hinsichtlich der Treibhausgasemissionen neutrale, reduzierte oder positive Auswirkungen auf die Umwelt hat. Der Bezug auf Kompensation außerhalb der Wertschöpfungskette wird dabei in Erwägungsgrund 12 der Richtlinie näher erläutert.
Davon können beispielsweise Aussagen wie „klimaneutral“, „CO₂-neutral“ oder „klimakompensiert“ betroffen sein, wenn die behauptete Klimawirkung auf Kompensation außerhalb der Wertschöpfungskette beruht.
Davon zu unterscheiden ist die sachliche Information über die Unterstützung von Klimaschutzprojekten. Nach den aktuellen Questions & Answers der Europäischen Kommission können Unternehmen weiterhin über Investitionen in Umwelt- und Klimaschutzprojekte, einschließlich Carbon-Credit-Projekten, informieren, sofern dies transparent und nicht irreführend erfolgt und dadurch nicht der Eindruck vermittelt wird, das betreffende Produkt habe aufgrund einer Kompensation neutrale, reduzierte oder positive Klimaauswirkungen.
Auch Zukunftsaussagen werden erfasst
Die neuen Anforderungen betreffen ebenfalls Aussagen über künftige Umweltleistungen, beispielsweise langfristige Reduktions-, Klima- oder Net-Zero-Ziele.
Solche Aussagen unterliegen einem eng definierten regulatorischen Rahmen. Sie müssen auf klaren, objektiven, öffentlich zugänglichen und überprüfbaren Verpflichtungen beruhen, die in einem detaillierten und realistischen Umsetzungsplan festgelegt sind. Dieser muss unter anderem messbare und zeitgebundene Ziele sowie Angaben zur Umsetzung einschließlich der hierfür vorgesehenen Ressourcen enthalten. Die Fortschritte müssen regelmäßig durch einen unabhängigen externen Sachverständigen überprüft werden; dessen Erkenntnisse müssen den Verbraucherinnen und Verbrauchern zugänglich gemacht werden.
Die Aussage über eine zukünftige Umweltleistung und die tatsächliche Erreichung dieses Ziels sind damit klar voneinander zu unterscheiden.
Nachhaltigkeitssiegel im Fokus
Ein weiterer wesentlicher Bereich der EmpCo-Regelungen betrifft Nachhaltigkeitssiegel.
Der Begriff wird weit verstanden und kann freiwillige Vertrauens- oder Gütezeichen umfassen, die positive ökologische oder soziale Eigenschaften eines Produkts, einer Dienstleistung oder einer unternehmerischen Tätigkeit vermitteln.
Ein solches Zertifizierungssystem muss insbesondere offen und nichtdiskriminierend zugänglich sein. Seine Anforderungen müssen unter Einbeziehung von Fachleuten und relevanten Interessenträgern entwickelt werden. Zudem müssen Verfahren für den Umgang mit Verstößen gegen die Systemanforderungen einschließlich der Möglichkeit des Entzugs oder der Aussetzung des Siegels vorgesehen sein. Die Einhaltung der Systemanforderungen muss durch einen unabhängigen Dritten überwacht werden, dessen Kompetenz und Unabhängigkeit auf internationalen, unionsweiten oder nationalen Normen und Verfahren beruhen.
Nach den FAQ der Europäischen Kommission müssen darüber hinaus der Inhaber des Zertifizierungssystems und die prüfende bzw. zertifizierende Stelle rechtlich voneinander getrennt sein.
Damit gewinnen klar geregelte Zertifizierungssysteme und unabhängige Drittprüfung zusätzlich an Bedeutung. Sie schaffen einen definierten Rahmen, innerhalb dessen Kriterien, Prüfgegenstand und Überwachung nachvollziehbar festgelegt werden können.
Nein. Eine bestehende Zertifizierung führt nicht automatisch zu einer pauschalen EmpCo-Konformität.
Ein Zertifikat bestätigt grundsätzlich die Konformität mit den Anforderungen, die Gegenstand des jeweiligen Zertifizierungsverfahrens sind.
Dies gilt auch für etablierte Managementsystemzertifizierungen wie beispielsweise ISO 14001 oder ISO 50001. Eine ISO-14001-Zertifizierung bestätigt die Konformität eines Umweltmanagementsystems mit den Anforderungen dieser Norm; ISO 50001 bezieht sich entsprechend auf ein Energiemanagementsystem.
Ergänzend ist zu berücksichtigen, dass Zertifizierungszeichen für Managementsysteme nach ISO/IEC 17021-1 nicht auf Produkten oder auf für Verbraucher sichtbaren Produktverpackungen so verwendet werden dürfen, dass sie als Hinweis auf die Konformität des Produkts verstanden werden könnten.
Damit ist jedoch nicht automatisch geprüft, ob eine konkrete Umwelt- oder Klimaaussage des zertifizierten Unternehmens den Anforderungen der EmpCo beziehungsweise des UWG entspricht.
Aus EmpCo ergibt sich keine allgemeine Zertifizierung, mit der sämtliche Umwelt- und Nachhaltigkeitskommunikation eines Unternehmens pauschal als „EmpCo-konform“ bestätigt werden könnte.
Die regulatorische Bewertung hängt von der jeweiligen Aussage, ihrem Bezugsgegenstand und dem konkreten Kontext der Kommunikation ab. Auch eine Akkreditierung einer Zertifizierungsstelle führt für sich genommen nicht dazu, dass jedes von dieser Stelle ausgestellte Zertifikat automatisch als Nachweis einer EmpCo-Konformität verstanden werden kann.
Das bedeutet jedoch nicht, dass Zertifizierung oder unabhängige Prüfung für die neue regulatorische Landschaft an Bedeutung verlieren. Im Gegenteil: Je klarer definiert ist, was geprüft wurde, nach welchen Anforderungen geprüft wurde und welche Aussage das Ergebnis trägt, desto belastbarer ist der jeweilige Nachweis.
Zertifikat, Datenbasis und Aussage (sog. „Claim“) sind unterschiedliche Ebenen
Für die Einordnung von Umweltkommunikation ist die Unterscheidung zwischen drei Ebenen wesentlich:
- der zugrunde liegenden Umwelt- oder Treibhausgasinformation,
- dem Gegenstand und Ergebnis einer unabhängigen Prüfung oder Zertifizierung und
- der daraus abgeleiteten Aussage in der Kommunikation.
Diese drei Ebenen sind nicht automatisch deckungsgleich.
Ein unabhängig geprüfter Product Carbon Footprint kann beispielsweise eine belastbare Aussage über einen definierten produktbezogenen Treibhausgaswert ermöglichen. Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass jede darauf aufbauende Aussage wie „klimafreundlich“, „CO₂-reduziert“ oder „nachhaltig“ ebenfalls Gegenstand dieser Prüfung war.
Wo klar definierte Daten, Aussagen, Produkte, Managementsysteme oder Zertifizierungssysteme anhand festgelegter Anforderungen geprüft werden können, können Zertifizierung, Validierung und Verifizierung eine belastbare Grundlage für Umwelt- und Nachhaltigkeitsinformationen schaffen.
Je nach Prüfgegenstand kann dies beispielsweise umfassen:
- die Zertifizierung eines Managementsystems,
- die Validierung oder Verifizierung von Treibhausgasinformationen,
- die unabhängige Prüfung eines Product Carbon Footprint,
- produktbezogene Zertifizierungen oder
- Nachhaltigkeitssiegel auf Basis transparenter Zertifizierungssysteme mit unabhängiger Drittprüfung.
Grenzüberschreitende Anwendung in der EU
Die EmpCo-Vorgaben gelten unionsweit über die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken. Zertifizierungs- und Verifizierungssysteme können daher grundsätzlich auch grenzüberschreitend eingesetzt werden, sofern sie die jeweiligen Anforderungen an Transparenz, Kompetenz und Unabhängigkeit erfüllen.
Die Richtlinie sieht jedoch keine pauschale gegenseitige Anerkennung einzelner Zertifikate oder Verifizierungsergebnisse als Nachweis für die Zulässigkeit konkreter Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen vor. Maßgeblich bleibt jeweils, welchen Prüfgegenstand das Ergebnis abdeckt und ob die konkrete Kommunikation den anwendbaren Anforderungen entspricht.
Fazit
EmpCo verändert den regulatorischen Rahmen für Umwelt- und Nachhaltigkeitskommunikation deutlich. Allgemeine Umwelt-, Klimaneutralitäts- und Kompensationsaussagen, Zukunftsversprechen sowie Nachhaltigkeitssiegel unterliegen nun strengeren Anforderungen.
Eine pauschale Lösung für „EmpCo-Konformität“ gibt es dabei nicht. Auch bestehende ISO-Zertifizierungen oder andere Zertifikate sind nicht allein aufgrund ihrer Existenz automatisch EmpCo-konform. Gleichzeitig erhöhen die neuen Anforderungen die Bedeutung transparenter Nachweise und unabhängiger Prüfung. Zertifizierungen, Validierungen und Verifizierungen sowie Nachhaltigkeitssiegel auf Basis qualifizierter Zertifizierungssysteme können hierbei wichtige Elemente sein.
Entscheidend bleibt, welcher Gegenstand nach welchen Anforderungen geprüft wurde und welche konkrete Aussage durch das jeweilige Ergebnis tatsächlich getragen wird. Unabhängige Konformitätsbewertung kann auf dieser Grundlage einen wichtigen Beitrag zur Verlässlichkeit von Umweltinformationen leisten.