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Prüfung von Energieeffizienzmaßnahmen
Nach den Vorgaben der DIN EN 17463 ValERI und Bestätigung der ökologischen Gegenleistung
Der Druck, den CO₂-Ausstoß zu senken, steigt kontinuierlich, da die Begrenzung der Erderwärmung nur durch eine nachhaltige Reduktion von Treibhausgasemissionen erreicht werden kann. Neben dem Ausbau erneuerbarer Energien spielt die Steigerung der Energieeffizienz eine zentrale Rolle, um den Energieverbrauch zu minimieren, Ressourcen zu schonen und gleichzeitig die Umweltbelastung zu reduzieren.
Vorgaben und Anreize zur Verbesserung der Energieeffizienz sind seit Jahren Teil der nationalen und europäischen Klimaschutzstrategie.
Hinweis: Die europäische Norm DIN EN 17463:2021-12 – Bewertung von energiebezogenen Investitionen (ValERI), erschienen Ende 2021, bietet einen Rahmen zur Bewertung von Investitionen im Energiebereich. Sie legt fest, wie Informationen gesammelt, berechnet, analysiert und dokumentiert werden, um fundierte Entscheidungen auf Basis von Kapitalwertberechnungen zu ermöglichen.
- Erfüllung gesetzlicher und bindender Verpflichtungen: Sicherstellung der Einhaltung relevanter Vorgaben und Regularien.
- Erhöhung der Vergleichbarkeit: Standardisierte Bewertung ermöglicht es, Maßnahmen objektiv gegenüberzustellen.
- Transparente Wirtschaftlichkeitsanalyse: Klare Aussagen über Rentabilität und Effizienz erleichtern die Entscheidungsfindung.
- Berücksichtigung von Preisschwankungen und Zeitwert des Geldes: Eine fundierte Analyse berücksichtigt finanzielle Variabilität und langfristige Investitionswerte.
Wirtschaftlich vorteilhaft
Seit Ende 2021 besteht die Verpflichtung, dass wirtschaftlich vorteilhafte Energieeffizienzmaßnahmen umgesetzt werden müssen oder gar weitergehende Klimaschutz- bzw. Dekarbonisierungsmaßnahmen zu ergreifen sind, wenn Unternehmen von staatlichen Vorteilen profitieren möchten. Man spricht hier von „ökologischen Gegenleistungen“.
An dieser Stelle kommt die DIN EN 17463 ins Spiel, eine europäische Norm, welche Anforderungen zur Bewertung von Energieeffizienzmaßnahmen hinsichtlich ihrer finanziellen Rentabilität festlegt. Unternehmen erhalten hierdurch eine fundierte Grundlage für die Entscheidung, um Maßnahmen im Bereich Energiemanagement und -einsparung ökonomisch wie ökologisch sinnvoll umzusetzen.
Einbindung der DIN EN 17463 in gesetzliche Regelungen und Zusammenspiel mit Energiemanagementsystemen
Die DIN EN 17463 ist inzwischen in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen verankert. Diese verpflichten Unternehmen dazu, energiebezogene Investitionen systematisch zu bewerten und wirtschaftlich umsetzbare Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz zu realisieren. Die Ergebnisse dieser Bewertungen oder entsprechende Eigenerklärungen müssen durch prüfungsbefugte Stellen im Rahmen von sogenannten Bestätigungsverfahren geprüft werden. Sie ist zudem unverzichtbar für die Berechnung von Maßnahmen in Energiemanagementsystemen wie der ISO 50001. Denn die DIN EN 17463 ergänzt die ISO 50001, indem sie eine standardisierte Methode zur Bewertung und Dokumentation energiebezogener Maßnahmen bereitstellt.
Energieeffizienzmaßnahmen sind eng mit den Vorgaben des europäischen Green Deals und der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verbunden. Die CSRD verpflichtet Unternehmen, über ihre Nachhaltigkeitsstrategien, einschließlich der Reduktion von Treibhausgasemissionen, zu berichten. Maßnahmen, die mit der DIN EN 17463 wirtschaftlich bewertet werden, unterstützen nicht nur ökologische Ziele, sondern erleichtern auch die Einhaltung der Berichtspflichten.
Zudem fördern Regelungen wie das Energieeffizienzgesetz und die Taxonomie-Verordnung nachhaltige Investitionen und bieten Unternehmen Anreize, ihre Klimabilanz zu verbessern. Energieeffizienz ist damit ein zentraler Hebel für Unternehmen, um ökologische, regulatorische und wirtschaftliche Anforderungen zu erfüllen.
Ihre Prüfung der Energieeffizienzmaßnahmen im Überblick
Im Rahmen der vor-Ort-Prüfung Ihrer Energieeffizienzmaßnahmen prüfen wir nicht nur die wirtschaftliche Einstufung aller Maßnahmen aus dem Aktionsplan gemäß den Vorgaben der DIN EN 17463, sondern auch die Sinnhaftigkeit der Energieeffizienzmaßnahmen, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und die Wirksamkeit des Managementsystems in Bezug auf die Prozesse zur Verbesserung der energetischen Leistung und deren korrekten Ermittlung. Die Prüfung können wir entweder in Kombination mit Ihrem jährlichen ISO 50001-Audit oder als eigenständige Prüfdienstleistung durchführen. Nach erfolgreicher Prüfung stellen wir Ihnen die benötigten Nachweise und Bestätigungen der Eigenerklärungen aus.
1. Informationsgespräch
In einem Telefonat oder persönlichen Gespräch informieren wir Sie über das Prüfverfahren. Auf Wunsch kommt der Auditor zu einem ausführlichen Projektgespräch, um die nächsten Schritte festzulegen.
In einem Telefonat oder persönlichen Gespräch informieren wir Sie über das Prüfverfahren. Auf Wunsch kommt der Auditor zu einem ausführlichen Projektgespräch, um die nächsten Schritte festzulegen.
2. Die Prüfung
Ihr DEKRA Auditor analysiert Ihre Dokumente und führt eine erste Bewertung durch. Anschließend erfolgt ein Vor-Ort-Audit, bei dem die Nachweise für die Maßnahmen überprüft werden. Der Auditor prüft die Berechnungen der Maßnahmen, bewertet die Umsetzung und führt je nach Auftrag eine Plausibilitätsprüfung sowie einen Abgleich mit den gesetzlichen Vorgaben durch.
Ihr DEKRA Auditor analysiert Ihre Dokumente und führt eine erste Bewertung durch. Anschließend erfolgt ein Vor-Ort-Audit, bei dem die Nachweise für die Maßnahmen überprüft werden. Der Auditor prüft die Berechnungen der Maßnahmen, bewertet die Umsetzung und führt je nach Auftrag eine Plausibilitätsprüfung sowie einen Abgleich mit den gesetzlichen Vorgaben durch.
3. Ergebnis und Bericht
Nach der Prüfung erstellt der Auditor einen Kurzbericht, der die Erfüllung der DIN EN 17463 und der ökologischen Gegenleistung dokumentiert. Bei Abweichungen werden ggf. Nacharbeiten oder Nachaudits erforderlich.
Nach der Prüfung erstellt der Auditor einen Kurzbericht, der die Erfüllung der DIN EN 17463 und der ökologischen Gegenleistung dokumentiert. Bei Abweichungen werden ggf. Nacharbeiten oder Nachaudits erforderlich.
4. Bestätigungen
Erfüllen die Maßnahmen die Voraussetzungen, erhalten Sie eine Bestätigung der Eigenerklärung und ggf. eine Bestätigung der Erfüllung der ökologischen Gegenleistung. Auf Wunsch können Sie eine Bestätigung für den Antrag auf besondere Ausgleichsregelungen, Carbon-Leakage-Kompensation oder Strompreiskompensation erhalten.
Erfüllen die Maßnahmen die Voraussetzungen, erhalten Sie eine Bestätigung der Eigenerklärung und ggf. eine Bestätigung der Erfüllung der ökologischen Gegenleistung. Auf Wunsch können Sie eine Bestätigung für den Antrag auf besondere Ausgleichsregelungen, Carbon-Leakage-Kompensation oder Strompreiskompensation erhalten.
Ihr unabhängiger Partner
- Sparen Sie sowohl Zeit als auch Kosten aufgrund unserer zahlreichen Standorte und kurzen digitalen Kommunikationswege.
- Profitieren Sie von der langjährigen und branchenübergreifenden Auditerfahrungen unserer Sachverständigen.
- Sichern Sie sich das Vertrauen Ihrer Kunden und Kundinnen sowie Ihrer Geschäftskontakte mit unserer Prüfung und steigern Sie dadurch Ihre Wettbewerbschancen.
Die DIN EN 17463 (ValERI) ist für Unternehmen verschiedener Branchen relevant, die gesetzliche Anforderungen im Energiebereich erfüllen müssen.
Insbesondere betrifft sie Unternehmen, die:
- Einen Antrag auf Begrenzung der Umlage nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnFG) stellen möchten
- Nach dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verpflichtet sind, ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 einzuführen, wenn ihr jährlicher Gesamtendenergieverbrauch mehr als 7,5 GWh beträgt
- Nach dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verpflichtet sind Umsetzungspläne zu veröffentlichen, wenn ihr jährlicher Gesamtendenergieverbrauch mehr als 2,5 GWh beträgt
- Beihilfen nach §11 BEHG oder SPK in Anspruch nehmen möchten
Die Bewertung Ihrer Energieeffizienzmaßnahmen nach ValERI DIN EN 17463 bietet Ihrem Unternehmen zahlreiche Vorteile. Sie erhöht die Transparenz, Zuverlässigkeit und Effizienz Ihrer Energiesparmaßnahmen. Zudem senkt sie die Kosten und unterstützt die Erreichung Ihrer Umweltziele. Darüber hinaus bietet sie eine bessere Vergleichbarkeit von Energiemaßnahmen, eine angemessene Berücksichtigung von Chancen und Risiken sowie eine zuverlässige Bewertung von Szenarien und Sensitivitäten. Sie ermöglicht auch klare Aussagen zur Wirtschaftlichkeit, berücksichtigt Preisschwankungen sowie den Zeitwert des Geldes und vermeidet ungünstige Ergebnisse durch die Berücksichtigung relevanter Parameter.
Die Prüfung umfasst alle im Aktionsplan enthaltenen Maßnahmen und erfolgt im Hinblick auf Plausibilität und Existenz. Dementsprechend sollten alle Maßnahmen, Berechnungen und Bewertungen nach DIN EN 17463 ValERI nachvollziehbar und transparent sein. Eine Betrachtung aller Prozesse zur Verbesserung der energetischen Leistung, eine jährliche Betrachtung der Einsparpotenziale zu jeder SEU und die Effizienzbewertung des Energiemanagementsystems sollten dabei Grundlage sein.
Die Häufigkeit der Prüfung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Dynamik Ihrer energierelevanten Investitionen, Gesetzesänderungen und -vorschriften und internen Prozessen. Generell empfiehlt es sich, die Prüfung in regelmäßigen Abständen zu wiederholen, um sicherzustellen, dass die Energieeffizienzmaßnahmen wirksam bleiben und den aktuellen Anforderungen entsprechen. Eine jährliche Überprüfung kann dazu beitragen, die Kontinuität und Effizienz Ihres Energiemanagementsystems zu gewährleisten. In der Regel wird die Prüfung der Energieeffizienzmaßnahmen mit den ISO 50001-Audits kombiniert, um Synergien zu nutzen.
EnEfG
Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Energieeffizienzmaßnahmen bestätigen wir Ihre Eigenerklärung zur Vollständigkeit und Richtigkeit der erstellten Umsetzungspläne. Im Rahmen einer Stichprobenkontrolle durch das BAfA (Bundesamt für Ausfuhrkontrolle) muss diese übermittelt werden.
Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Energieeffizienzmaßnahmen bestätigen wir Ihre Eigenerklärung zur Vollständigkeit und Richtigkeit der erstellten Umsetzungspläne. Im Rahmen einer Stichprobenkontrolle durch das BAfA (Bundesamt für Ausfuhrkontrolle) muss diese übermittelt werden.
EnFG
Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Energieeffizienzmaßnahmen bestätigen wir Ihre Eigenerklärung zur Vollständigkeit und Richtigkeit der erstellten Umsetzungspläne. Ihren Antrag zur „Besonderen Ausgleichsregelung“ stellen Sie anschließend bis zum 30. Juni bei der BAfA.
Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Energieeffizienzmaßnahmen bestätigen wir Ihre Eigenerklärung zur Vollständigkeit und Richtigkeit der erstellten Umsetzungspläne. Ihren Antrag zur „Besonderen Ausgleichsregelung“ stellen Sie anschließend bis zum 30. Juni bei der BAfA.
Weitere Informationen:BAfA - Antragsverfahren
SPK und BECV
Beihilfeanträge können nur in elektronischer Form bei der DEHSt (Deutsche Emissionshandelsstelle) eingereicht werden. Nach der Registrierung im Formular-Management-System (FMS) können im persönlichen passwortgeschützten Bereich die Antragsformulare aufgerufen und ausgefüllt werden. Die Prüfung der Nachweise der ökologischen Gegenleistungen erfolgt durch die prüfungsbefugten Stellen in der FMS-Anwendung „Nachweise öGL“ in Form einer elektronischen Bestätigung.
Beihilfeanträge können nur in elektronischer Form bei der DEHSt (Deutsche Emissionshandelsstelle) eingereicht werden. Nach der Registrierung im Formular-Management-System (FMS) können im persönlichen passwortgeschützten Bereich die Antragsformulare aufgerufen und ausgefüllt werden. Die Prüfung der Nachweise der ökologischen Gegenleistungen erfolgt durch die prüfungsbefugten Stellen in der FMS-Anwendung „Nachweise öGL“ in Form einer elektronischen Bestätigung.
Einen Leitfaden zur Erstellung von Anträgen finden Sie hier: DEHSt - Leitfaden


