Stufe 1 – Trägerzulassung
Die Trägerzulassung ist für alle Bildungsträger verpflichtend und umfasst eine Dokumentenprüfung sowie ein anschließendes Vor-Ort-Audit. Dafür werden Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit, personelle und fachliche Eignung, ein Qualitätssicherungssystem sowie angemessene Vertragsbedingungen für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer vorausgesetzt.
Stufe 2 – Maßnahmenzulassung
In der Regel handelt es sich bei der Maßnahmenzulassung um eine Dokumentenprüfung der Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung sowie der Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) bzw. dem Bildungsgutschein (BGS) gefördert werden. Eine Ausnahme bilden hier private Arbeitsvermittlungen. Für die Zulassung werden das Maßnahmenkonzept, die Maßnahmenkalkulation und weitere Dokumente auf Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie angemessene Teilnahmebedingungen geprüft.
Stufe 3 – Ergänzende Maßnahmen zur Weiterbildung
Für die Zulassung müssen die speziellen für die jeweilige Maßnahme geltenden Anforderungen nachgewiesen werden.