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Veröffentlichung der Bundesdurchschnittskostensätze (BDKS) 2024 (01.07.2024)
Die Bundesagentur für Arbeit hat neue Bundesdurchschnittskostensätze für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung und für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (inkl. Maßnahmen zur ganzheitlichen Betreuung) veröffentlicht.
Die neuen BDKS haben ab dem 01. Juli 2024 Gültigkeit.
Die aktuellen Übersichten finden Sie auch hier bei den Informationsunterlagen unter „BDKS Übersichten“
Neue Empfehlungen des Beirates nach § 182 SGB III (03.03.2024)
Ganzheitliche Betreuung nach § 16k SGB II
Neues AZAV-Siegel
Neue Dokumente für den Zulassungsprozess
Anforderungen an die Unterlagenstruktur bei Erst- und erneuter Zulassung
Weitere Anpassungen