Strompreiskompensation 2026: Neue Antragsfrist, erweiterte Branchen und aktualisierte Beihilfeordnung

03. Juli 2026Audit

Ende Mai wurden wichtige Neuerungen zur Strompreiskompensation (SPK) 2026 veröffentlicht. Unternehmen sollten jetzt prüfen, ob sie antragsberechtigt sind – auch der Kreis der berechtigten Branchen wurde erweitert.

Die Antragsfrist für die Strompreiskompensation 2026 wurde auf den 17. August 2026 festgesetzt. Gleichzeitig wurde die bisherige Beihilfeordnung überarbeitet und trägt nun den Namen Billigkeitsrichtlinie. Diese wurde am 22. Mai 2026 veröffentlicht und ist verbindliche Grundlage für alle SPK-Anträge im laufenden Jahr.
Bei der Frist zum 17. August 2026 handelt es sich um eine Frist mit materiellem Ausschluss. Das bedeutet, dass bis zu diesem Datum alle erforderlichen Unterlagen vollständig bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) eingegangen sein müssen.

Erweiterter Antragstellerkreis

Mit der Mitteilung der Europäischen Kommission (C/2026/196 vom 5. Januar 2026) wurde der Kreis der SPK-berechtigten Branchen angepasst. Folgende Bereiche wurden neu aufgenommen:
  • Eisenerz- und NE-Metallerzbergbau
  • Herstellung von Kunststoffen, Chemiefasern und synthetischem Kautschuk
  • Produktion von Batterien, Glaswaren, Düngemitteln, Ölen und Fetten
  • Holzwerkstoffindustrie sowie Teile der chemischen und mineralischen Industrie

Unsere Unterstützung: Energieeffizienzmaßnahmenprüfung

Im Rahmen der Antragstellung zur Strompreiskompensation bietet DEKRA die Energieeffizienzmaßnahmenprüfung an. Da die Bearbeitung im FMS (elektronisches System der DEHSt) ausreichend Zeit erfordert, sollten sich interessierte Unternehmen bis spätestens 30. Juli 2026 bei uns melden. So bleibt genügend Vorlauf, um alle Unterlagen fristgerecht bis zum 17. August 2026 bei der DEHSt einzureichen.

Weitere Informationen

Die aktuelle KUEBLL-Liste sowie das Merkblatt zum Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) mit allen antragsberechtigten Branchen sind beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) abrufbar.