Standard-Updates für IFS Logistics und IFS Broker

12. Okt. 2021

Aktualisierte Standards und Protokolle für die IFS-Zertifizierungen

Die neuen Unterversionen der Standards IFS Logistics 2.3 und IFS Broker 3.1 für die Lebensmittelindustrie sind am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten. Mit den neuen Versionen von IFS Logistics und IFS Broker gleicht der IFS das Bewertungssystem und die Anforderungen für die Maßnahmepläne an die Anforderung im IFS Food 7 an und setzt somit die GFSI-Benchmarking Anforderungen um.

Gründe für die neuen IFS Unterversionen und Protokolle

  • Erfüllung der Anforderungen der GFSI-Benchmarking-Version 2020.1
  • Sicherstellung der Einhaltung der Normen ISO 17065:2012 und IAF MD1:2018
  • Erhöhung der Transparenz zur Stärkung von Vertrauen und Sicherheit

Neue Unterversionen der Standards treten in Kraft

Die sich weiterentwickelnden Normen IFS Logistics und IFS Broker wurden aktualisiert, um die neue IFS Logistics Version 2.3 und IFS Broker Version 3.1 einzubeziehen. Die Anforderungen für derzeit zertifizierte Unternehmen ändern sich nicht. Zertifizierungsaudits, die am oder nach dem 1. Oktober 2021 durchgeführt werden, müssen jedoch dem neuen Auditprotokoll folgen. Dieses beinhaltet ein neues Bewertungssystem, Aktualisierungen für das Bewertungssystem und den Umgang mit Abweichungen sowie für verpflichtende unangekündigte Audits.

Änderung des Bewertungssystems und der Maßnahmepläne

Zukünftig wird das IFS-Bewertungssystem mit dem neuen Bewertungsschema des IFS Food Version 7 Standard vergleichbar sein. Eine B-Bewertung gilt nun als „Point of Attention“. B-Bewertungen sind Feststellungen oder Situationen, die zukünftig zu einer Abweichung führen könnten. Somit führt jede Abweichung, auch die von KO-Kriterien, mindestens zu einer C-Bewertung. Diese Änderungen in der Punktevergabe wirken sich maßgeblich auf das Endergebnis des Audits aus, da selbst minimale Abweichungen zwingend auf eine C-Bewertung von fünf Punkten reduziert werden.
Zudem sehen Änderungen am Maßnahmenplan vor, dass jede Abweichung oder Nichtkonformität definierte „Korrekturen“ und „Korrekturmaßnahmen“ erfordert. Korrekturen müssen innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Maßnahmeplans und vorläufigen Auditberichts umgesetzt sein. Innerhalb dieser vier Wochen müssen für die Korrekturen und Korrekturmaßnahmen und deren Umsetzung dem Auditor bzw. der Zertifizierungsstelle Nachweise vorgelegt und geprüft werden. Können Abweichungen bis zum Ende der vierwöchigen Frist nicht geschlossen und freigegeben werden, muss ein neues, vollständiges Audit durchgeführt werden.

Audits, Auditoren und Berichte

Sowohl IFS Logistics Version 2.3 als auch IFS Broker Version 3.1 fordern alle drei Jahre ein unangekündigtes Audit. Dieses muss mindestens vier Wochen im Voraus des entsprechenden Zeitraums, in dem das Audit durchgeführt werden kann, registriert werden. Außerdem sind Überarbeitungen zur Sicherstellung qualifizierter Auditoren und zur Einführung standardisierter Berichte vorgesehen. Alle relevanten Mitarbeiter der Zertifizierungsstelle müssen in den neuen Anforderungen geschult sein und auf Anfrage einen Nachweis ihrer Qualifikationen vorlegen.

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