Von Pilot zu Praxis: RFNBO-Zertifizierung für Wasserstoff gewinnt an Tempo

05. Feb. 2026 Nachhaltigkeit

Aktuelle Entwicklungen zu RED III, Delegierten Rechtsakten und der Umsetzung in den Mitgliedstaaten – und was das für Projekte und Lieferketten bedeutet.

Erneuerbarer Wasserstoff gilt als Schlüssel für die Defossilisierung von Industrie und Verkehr. Doch ob Wasserstoff im regulatorischen Sinne als „erneuerbar“ gilt, entscheidet sich nicht an einer Farbe, sondern an klaren Kriterien – und vor allem an belastbaren, auditierbaren Nachweisen. Genau hier setzt der europäische Rahmen für RFNBOs (Renewable Fuels of Non-Biological Origin) an: Er macht Anforderungen EU-weit vergleichbarer, erhöht aber zugleich die Komplexität in der praktischen Umsetzung entlang von Wertschöpfungsketten und über Ländergrenzen hinweg.
In diesem Beitrag ordnen wir die jüngsten Entwicklungen ein, beleuchten Harmonisierung (und ihre Grenzen) und zeigen, warum anerkannte Zertifizierungssysteme wie ISCC EU RFNBO und CertifHy EU RFNBO Scheme in der Praxis an Bedeutung gewinnen.

Was sind RFNBOs – und warum sind sie so relevant?

RFNBOs umfassen flüssige oder gasförmige erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs – in der Praxis vor allem erneuerbarer Wasserstoff sowie daraus hergestellte Derivate (z. B. E-Fuels). Für Unternehmen ist das entscheidend, weil RFNBOs in der EU-Rahmensetzung und in nationalen Umsetzungen zunehmend eine Rolle spielen – etwa über Zielpfade für den Einsatz in Verkehr und Industrie.
Der Markt bewegt sich dabei spürbar von „Konzept“ zu „Realität“: In einzelnen Mitgliedstaaten werden Anforderungen teils ambitionierter und konkreter ausgestaltet als das EU-Mindestniveau – was den Bedarf an verlässlicher Zertifizierung und vergleichbaren Nachweisen zusätzlich erhöht.

„Letzte Entwicklungen“: Mehr Klarheit durch EU-Vorgaben – höhere Anforderungen an Nachweise

Für die Praxis besonders prägend sind die EU-Regeln, die konkretisieren, wann der für Elektrolyse eingesetzte Strom als erneuerbar anerkannt wird und wie die THG-Emissionen bilanziert werden.
Zwei Delegierte Verordnungen sind hier zentral:
  • Delegierte Verordnung (EU) 2023/1184: Methodik und Bedingungen, unter denen Strom für RFNBO als (vollständig) erneuerbar gilt – u. a. mit Anforderungen an Zusätzlichkeit sowie zeitliche und geografische Korrelation.
  • Delegierte Verordnung (EU) 2023/1185: Methodik zur THG-Bilanzierung von RFNBO (und RCF) sowie Anforderungen/Schwellenlogiken im Rahmen der RED-Systematik.
Was heißt das praktisch? RFNBO-Projekte brauchen heute deutlich klarere Belege zur Strombeschaffung, zur Systemgrenze, zu Emissionsfaktoren und zur MRV-Logik (Measurement, Reporting, Verification).
Kurz: Der „Wasserstoff an sich“ reicht nicht – entscheidend ist die nachweisfähige Erfüllung der Kriterien.

Harmonisierung in der Praxis: EU-weit ein Rahmen – national teils unterschiedliche Umsetzung

Auf dem Papier ist der Rahmen harmonisiert. In der Praxis entstehen jedoch Unterschiede in der „Prozesshülle“ – insbesondere durch Umsetzung in nationales Recht, nationale Zuständigkeiten sowie unterschiedliche Anerkennungs- und Meldewege.

Typische Harmonisierungslücken, die Unternehmen in Projekten spüren:

  • Zuständigkeiten & Anerkennung: Wer erkennt Zertifizierungsstellen und Nachweise an – und nach welchem Verfahren?
  • Reporting & Registerprozesse: Welche Datenschnittstellen und Meldelogiken sind national gefordert?
  • Übergangs- und Auslegungsfragen: Wie werden Vorgaben (z. B. Stromkriterien) operativ interpretiert, bis Prozesse „eingespielt“ sind?
Für Unternehmen mit grenzüberschreitenden Lieferketten oder Abnehmern bedeutet das: Der technische Kernnachweis wird EU-weit vergleichbarer – die nationale Umsetzung kann dennoch projektrelevant sein.

Warum Zertifizierungssysteme jetzt so wichtig werden

Mit dem wachsenden Nachweisbedarf steigt der Wert etablierter Zertifizierungssysteme: Sie helfen, Anforderungen in prüfbare Prozesse zu übersetzen – inklusive definierter Dokumentation, Auditlogik und Chain-of-Custody-Regeln.
Ein relevanter Schritt war die EU-Anerkennung freiwilliger Systeme, die die Anforderungen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED) auch für RFNBO abdecken:
  • Die EU-Kommission hat ISCC EU als freiwilliges System u. a. für RFNBO und RCF anerkannt (Implementing Decision vom 19. Dezember 2024).
  • Ebenso wurden REDcert und das CertifHy-System als freiwilliges System zur Demonstration der RFNBO-Compliance anerkannt (ebenfalls 19. Dezember 2024).
Für Unternehmen ist das ein wichtiges Signal: Ein EU-anerkanntes System kann die Vergleichbarkeit erhöhen – vorausgesetzt, es wird im jeweiligen nationalen Vollzug korrekt eingebunden.
Praxisbeispiel: RFNBO-Zertifizierung im industriellen Einsatz
Die RFNBO-Zertifizierung entwickelt sich zunehmend von der regulatorischen Anforderung zur gelebten Praxis. Seit Beginn des vergangenen Jahres nimmt die Zahl der Zertifizierungen spürbar zu. Einen wichtigen Meilenstein markierte Anfang April 2025 Air Liquide als erstes Unternehmen in Deutschland, das erfolgreich eine RFNBO-Zertifizierung auf Basis des ISCC-EU-Schemas für einen 20-MW-Elektrolyseur in Oberhausen durchlaufen hat. Das Praxisbeispiel macht sichtbar, wie Nachweisführung und Auditierung ineinandergreifen – und welchen Stellenwert zertifizierte RFNBO-Qualität inzwischen für Marktkommunikation und Abnehmerbeziehungen hat.

Blick nach vorn: Normung als zusätzlicher Harmonisierungstreiber

Neben Regulierung gewinnt Normung an Gewicht – als Übersetzer zwischen Anforderungen, Technik und auditierbarer Praxis. Parallel zum Rechtsrahmen werden Standards und Leitlinien weiterentwickelt, um Nachhaltigkeitsanforderungen entlang der Wertschöpfungskette vergleichbarer und standardisierter zu machen. Gerade für internationale Lieferketten ist das ein zentraler Hebel: weniger Interpretationsspielraum, mehr Anschlussfähigkeit.

Deutschland: Aufbau und Vollzug der 37. BImSchV – warum „vorläufige Anerkennung“ in der Umsetzungsphase relevant ist

In Deutschland wird die Anrechnung strombasierter Kraftstoffe auf die THG-Quote über den Vollzug der 37. BImSchV operationalisiert. Das Umweltbundesamt (UBA) baut hierfür ein Nachweissystem auf und stellt u. a. Informationen, Vorlagen sowie Antragsunterlagen bereit.
Für Unternehmen ist dabei entscheidend: Der Vollzug ist darauf ausgerichtet, dass Nachhaltigkeits- und THG-Nachweise transparent, vergleichbar und unabhängig prüfbar sind – inklusive klarer Nachweisführung entlang der Datenkette.
In der Umsetzungsphase spielt deshalb die vorläufige Anerkennung von Zertifizierungsstellen als Übergangsinstrument eine Rolle: Sie ermöglicht, dass Zertifizierungs- und Nachweisprozesse im laufenden Vollzug funktionieren, während Register- und Detailprozesse weiter konkretisiert werden (z. B. Formulare, Schnittstellen, Prozessanforderungen).

Was heißt das für betroffene Unternehmen ganz praktisch?

Je früher Datenketten, Systemgrenzen, Rollen/Verantwortlichkeiten und Plausibilisierungen so aufgebaut werden, dass sie auditierbar sind, desto reibungsloser greifen Anerkennungs-, Nachweis- und Marktzugangsprozesse – auch dann, wenn Anforderungen weiter geschärft werden.

Rückblick: Einordnung zum Stand April 2025

Vor diesem Hintergrund ist auch unser Update aus April 2025 einzuordnen: Die DEKRA Certification GmbH berichtete über die vorläufige Anerkennung als Zertifizierungsstelle im Kontext RFNBO und die praktische Umsetzung eines RFNBO-Zertifizierungsaudits. Mit den aktuellen Entwicklungen verschiebt sich der Fokus nun noch stärker auf das, was Projekte in der Umsetzung wirklich trägt: Harmonisierung, belastbare Nachweise, Datenintegrität und unabhängige Prüfung.
Mehr Informationen: Der aktuelle Vollzugsstand zur 37. BImSchV (UBA) inkl. Nachweissystem, Vorlagen/Downloads und Anforderungen https://www​.umweltbundesamt​.de/ .