EU ETS & Voluntary Carbon Market (VCM): Zwei Hebel für wirksamen Klimaschutz
Warum Kompensation eine Ergänzung bleibt – und worauf es bei Qualität, Prüfung und Transparenz ankommt.
Der Klimawandel gehört zu den größten Herausforderungen unserer Zeit – und die Anforderungen an Unternehmen steigen: Emissionen sollen messbar sinken, Fortschritte sollen transparent dokumentiert werden und Aussagen müssen belastbar sein. In diesem Kontext begegnen uns zwei „Hebel“, die oft in einem Atemzug genannt werden, aber unterschiedliche Funktionen haben: das EU-Emissionshandelssystem (EU ETS) und der Voluntary Carbon Market (VCM).
Wichtig ist dabei die klare Einordnung: VCM und CO₂-Kompensation sind kein Ersatz für eigene Reduktionen, sondern eine Ergänzung – insbesondere dann, wenn Unternehmen unvermeidbare Restemissionen adressieren und zusätzlich Klimaschutzprojekte finanzieren möchten.
CRCF als „Harmonisierungsschub“
Genau hier setzt auch eine aktuelle EU-Entwicklung an: Mit dem Carbon Removals and Carbon Farming Certification Framework (CRCF) schafft die EU einen Rahmen, um CO₂-Entnahmen (Carbon Removals), Carbon Farming und CO₂-Speicherung in Produkten nach einheitlichen Kriterien bewertbar zu machen. Ziel ist mehr Transparenz, Vergleichbarkeit und Umweltintegrität – also genau die Eigenschaften, die wir auch in der Prüftiefen-Diskussion aus dem Interview als entscheidend beschrieben haben.
Für Unternehmen ist das wichtig, weil CO₂-Entnahmen und Klimaschutzprojekte künftig noch stärker danach bewertet werden, wie sie quantifiziert, dokumentiert und unabhängig geprüft werden. Der CRCF ist dabei kein „Ersatz“ für den Voluntary Carbon Market (VCM), sondern ein Signal: Der Markt bewegt sich in Richtung harmonisierter Anforderungen – und damit in Richtung höherer Nachweis- und Prüfqualität.
Hinweis: CRCF kurz erklärt
- Was? EU-Rahmen für Zertifizierung von Carbon Removals (CO₂-Entnahmen), Carbon Farming (klimawirksame Bewirtschaftungsmaßnahmen in Land-/Forstwirtschaft) und CO₂-Speicherung in Produkten (z. B. langlebige Materialien).
- Warum? Einheitlichere Kriterien, mehr Vergleichbarkeit und Vertrauen.
- Was heißt das für Unternehmen? Klimaschutzprojekte und CO₂-Entnahmen werden stärker entlang von Methodik, Datenqualität, MRV und unabhängiger Prüfung bewertet.
CRCF greifbar gemacht - Beispiele:
- Carbon Removals: Direct Air Capture mit geologischer Speicherung (DACCS), Bioenergie mit CO₂-Abscheidung und -Speicherung (BECCS), Aufforstung/Wiederaufforstung als Entnahmeansatz (je nach Methodik/Abgrenzung).
- Carbon Farming: Zwischenfrüchte/Begrünung, reduzierte Bodenbearbeitung, Agroforstsysteme, Wiedervernässung von Moorböden, optimiertes Nährstoff- und Weidemanagement.
- CO₂-Speicherung in Produkten: Holzbau und andere biobasierte Baustoffe (gebundener Kohlenstoff über Jahrzehnte), karbonatisierte/mineralisierte Baustoffe (CO₂ in Beton/Stein gebunden), langlebige biobasierte Produkte (z. B. bestimmte Faser-/Verbundmaterialien).
EU ETS: Regulierung mit Cap-and-Trade-Logik
Das EU ETS ist ein verpflichtendes Cap-and-Trade-System. Für bestimmte Sektoren (u. a. Energieerzeugung, Industrie, Luftfahrt) wird eine Gesamtmenge an Emissionen begrenzt und schrittweise reduziert. Unternehmen müssen für jede ausgestoßene Tonne CO₂(Äquivalent) entsprechende Zertifikate vorhalten – entweder aus Zuteilung oder durch Zukauf. Der Mechanismus setzt einen wirtschaftlichen Anreiz, Emissionen zu verringern und in klimafreundliche Technologien zu investieren.
Kurz gesagt: EU ETS steuert Emissionen über Regulierung und Knappheit.
VCM: Freiwillige Klimafinanzierung – mit hohen Erwartungen an Qualität
Der VCM funktioniert anders: Hier finanzieren Unternehmen, Organisationen oder Privatpersonen Klimaschutzprojekte, die Emissionen reduzieren oder binden/entnehmen – z. B. durch Aufforstung, erneuerbare Energien, Energieeffizienz oder Projekte zur Methanvermeidung.
Wer Emissionsgutschriften (Credits) erwirbt, kann damit unvermeidbare Restemissionen adressieren und zusätzlich Klimaschutz unterstützen. Gerade deshalb ist die Erwartung an Glaubwürdigkeit, Nachvollziehbarkeit und Transparenz hoch: Der VCM steht unter besonderer Beobachtung, weil er nur dann wirksam ist, wenn die zugrunde liegenden Projekte robust sind.
Kurz gesagt: VCM ermöglicht zusätzliche Klimafinanzierung – und die Claim-Logik bestimmt die Aussagekraft: von „Projektunterstützung“ bis zu (Teil-)Kompensationsclaims für definierte Restemissionen. Je stärker der Claim, desto höher die Anforderungen an Nachweise, MRV und unabhängige Prüfung – mit direkten Effekten auf Vertrauen, Reputation und Marktakzeptanz. Vor diesem Hintergrund sind Initiativen wie der CRCF ein wichtiger Hinweis darauf, dass der europäische Rahmen künftig stärker auf robuste Kriterien und transparente Nachweise für Treibhausgasentnahmen und Klimaschutzwirkungen setzt.
Qualität im VCM: Vier Kernkriterien, auf die es ankommt
Damit Klimaschutzprojekte tatsächlich einen Mehrwert für den Klimaschutz bringen und nicht „nur gut klingen“, sind insbesondere diese Kriterien entscheidend:
- Zusätzlichkeit: Die Emissionsminderung/Entnahme entsteht nur durch das Projekt – ohne das Projekt wäre sie nicht (oder nicht in dieser Form) erfolgt.
- Permanenz: Die Wirkung ist langfristig abgesichert (z. B. bei Aufforstung durch geeignete Schutz- und Bewirtschaftungskonzepte).
- Keine Doppelzählung: Jede Einheit muss eindeutig zugeordnet und darf nur einmal beansprucht werden (inkl. sauberer Stilllegung/„Retirement“).
- MRV (Measurement, Reporting, Verification bzw. Messung, Berichterstattung, Verifizierung): Ergebnisse müssen messbar, dokumentiert und unabhängig prüfbar sein – als Basis gegen Fehlzuordnung, Manipulationen und Greenwashing-Risiken.
Internationale Normen als Fundament: ISO 14064 & Co.
Ein wichtiger Baustein für belastbare Projekte und Aussagen ist die Orientierung an international anerkannten Normen – insbesondere der ISO 14064-Reihe:
- ISO 14064-1: Anforderungen an die Quantifizierung und Berichterstattung von THG-Emissionen auf Organisationsebene.
- ISO 14064-2: Anforderungen und Leitlinien für THG-Projekte – also die Quantifizierung, Überwachung und Berichterstattung von Emissionsminderungen oder -entnahmen auf Projektebene (als belastbare Grundlage für Claims und ggf. Gutschriftenlogiken).
Das Ziel: vergleichbare, nachvollziehbare und vertrauenswürdige Ergebnisse.
Unabhängige Prüfung als Vertrauensbaustein
Akkreditierte Validierungs- und Verifizierungsstellen (VVBs) – wie die DEKRA Certification GmbH – leisten hier einen zentralen Beitrag: Sie prüfen unabhängig und unparteilich, ob Klimaschutzprojekte und berichtende Angaben den Anforderungen jeweiliger Normen und Programme erfüllen. Gerade im Voluntary Carbon Market (VCM) ist diese unabhängige Validierung/Verifizierung ein wichtiger Vertrauensbaustein. Dadurch wird gezeigt, dass Methoden, Daten und Nachweisen belastbar sind und hilft die Risiken von Greenwashing- zu reduzieren.
Mehr Transparenz durch digitale Register
Ein weiterer Schritt hin zu mehr Transparenz sind robuste globale Carbon-Register. Internationale Carbon-Crediting-Programme und ihre Register sind vergleichbar mit digitalen Bilanzbüchern: Sie dokumentieren genau wann CO2-Gutschriften erstellt, weitergegeben oder verbraucht (stillgelegt) werden. So kann jeder Schritt entlang der Transaktionskette transparent nachvollzogen werden
Beispiele für etablierte Programme und Register sind u. a. Verra (VCS), Gold Standard, Climate Action Reserve (CAR) sowie weitere internationale Register (z. B. International Carbon Registry, ICR). Genannte Programmeund Register sind Beispiele. Die Eignung hängt vom Projekttyp, der Methodik und dem vorgesehenen Claim-Kontext ab. In einzelnen Programmen kommen zusätzlich digitale Lösungen (teils mit Blockchain-Elementen) zum Einsatz, um Prozesse transparenter abzubilden. Wichtig zu wissen: Ein Register ersetzt nicht die Projektqualität oder Datenerhebung vor Ort. Es hilft dabeimöglichst transparent zu dokumentieren, Gutschriften eindeutog zu kennzeichnen und nachzuvollziehen, wann CO2-Gutschriften entdültig genutzt oder stillgelegt („Retirement“) werden.
- Was wird gehandelt?
In der Regel steht eine Einheit für 1 Tonne CO₂e an Emissionsminderung oder -entnahme, die durch ein Projekt erzielt und nach Programmregeln dokumentiert wurde. - Stilllegung („Retirement“) – wofür ist das wichtig?
Eine Einheit gilt erst dann als für einen Claim genutzt, wenn sie im Register stillgelegt wurde. Dabei wird sie dauerhaft aus dem Handel genommen und als „verbraucht“ markiert (inkl. Seriennummer/Datum/Account). Das schafft Nachvollziehbarkeit und reduziert das Risiko von Doppelzählung oder Doppelverkauf. - Kompensation als Ergänzung
Priorität haben eigene Reduktionen. VCM/Offsets sind vor allem für Restemissionen und zusätzliche Klimafinanzierung sinnvoll. - Greenwashing vermeiden
Präzise Claims, transparente Systemgrenzen, robuste MRV-Prozesse und unabhängige Prüfung sind der beste Schutz vor reputativen und fachlichen Risiken.
Fazit: EU ETS und VCM sind unterschiedliche Instrumente – gemeinsam erhöhen sie Wirkung
Das EU ETS setzt den regulatorischen Rahmen und schafft Knappheit als Treiber zur Emissionsreduktion. Der VCM kann – bei guter Qualität – zusätzliche Klimafinanzierung mobilisieren und dabei helfen, unvermeidbare Restemissionen verantwortungsvoll zu adressieren.
Entscheidend ist: VCM wirkt nur dann glaubwürdig, wenn Qualitätskriterien, unabhängige Prüfung und transparente Nachweisführung zusammenkommen. Genau hier machen Standards, akkreditierte Validierungs-/Verifizierungsstellen und robuste Registerprozesse den Unterschied.
Das ist auch der Kern der Diskussion der Prüftiefe: Je höher die Anforderungen an Vergleichbarkeit und Schutz vor Greenwashing, desto wichtiger sind saubere Daten, klar definierte Systemgrenzen und eine und unparteiliche Validierung/Verifizierung – unabhängig davon, ob es um Berichterstattung oder um Klimaschutzprojekte geht.