Die Energiewende im Krankenhaus: Managementsysteme werden wichtig
Gesundheitseinrichtungen stehen vor der anspruchsvollen Grundsatzfrage, wie sie ihre Energieverbräuche dauerhaft senken können. Die Lösung bietet ein Energiemanagementsystem auf Basis des international erprobten Rahmenwerks ISO 50001:2018.
Die Folgen der Energiewende mit steigenden Kostenbelastungen und restriktiver ausgelegten Klimazielen treffen besonders große medizinische Einrichtungen wie Krankenhäuser, Kliniken und Versorgungszentren. Ein Klinikbett verbraucht bis zu 15.000 kWh Strom und 30.000 kWh Wärme pro Jahr. Das entspricht etwa dem Verbrauch von bis zu vier Einfamilienhäusern. Notaufnahmen, Operationssäle, Intensivstationen und medizin-technische Großgeräte produzieren erhebliche Energieverbräuche im Dauerbetrieb. Hinzu kommen hohe energetische Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen und die Beleuchtungssysteme.
Das 2023 in Kraft getretene Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz (Energieeffizienzgesetz, EnEfG) verpflichtet alle energieintensiven Unternehmen, ihre betriebliche Energieeffizienz zu verbessern und Einsparpotenziale umzusetzen. Organisationen mit einem jährlichen Energieverbrauch von durchschnittlich mehr als 7,5 Gigawattstunden müssen ein zertifiziertes Energiemanagementsystem einführen. Dies betrifft auch viele Einrichtungen im Gesundheitssektor.
Der steigende Informationsbedarf nach Energiedaten
Durch regulatorische Anforderungen und sich verändernde Leistungsspektren steigen in allen Branchen wie auch in der Gesundheitswirtschaft die Informationsbedürfnisse nach aussagekräftigen Energiedaten. Neue Versorgungsstrukturen zwischen spezialisierten Klinikträgern, Praxen, Versorgungszentren, Rehabilitationseinrichtungen und Pflegeeinrichtungen verändern die Energieverbräuche und Zusammensetzungen der bezogenen Energieerzeugnisse wie Strom, Wärme und Kälte.
Der neue Informationsbedarf resultiert unmittelbar aus dem EnEfG und aus politisch gesetzten Klimazielen und Auflagen der EU-weiten Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD). Zwar betrifft die CSRD hauptsächlich Großunternehmen. Doch Optimierungen der energetischen Leistung und CO2-Bilanz erreichen mittlerweile bei allen Unternehmen, Stakeholdern und Kapitalgebern einen hohen Stellenwert.
Die Anforderungen aus dem Energieeffizienzgesetz
Das EnEfG setzt primär beim Energieverbrauch an und nicht bei der Berichterstattung. Organisationen mit hohen Energieverbräuchen sind zur Veröffentlichung von Umsetzungsplänen wirtschaftlich durchführbarer Energieeffizienzmaßnahmen verpflichtet und/oder zur Einführung eines Energiemanagement- (EnMS) beziehungsweise eines Umweltmanagementsystems (UMS) gemäß EMAS (Eco-Management and Audit Scheme). Welche Schwellenwerte und Auflagen sind zu beachten?
- Bei einem Endenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh: Aktionspläne für Einsparmaßnahmen:
Unternehmen mit einem durchschnittlichen jährlichen Endenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh sind verpflichtet, innerhalb von drei Jahren konkrete, durchführbare Umsetzungspläne für identifizierte Endenergie-Einsparmaßnahmen zu erstellen. Grundlage können Energieaudits gemäß § 8 EDL-G (im Sinne eines internen Audits) sein oder Aktionspläne eines Energiemanagementsystems (EnMS) oder eines Umweltmanagementsystems (UMS) gemäß § 8 EnEfG oder § 8 Abs. 3 EDL-G. Die Maßnahmen sind gemäß DIN EN 17463 (VALERI) wirtschaftlich zu bewerten. - Bei einem Endenergieverbrauch oberhalb von 7,5 GWh: Einführung eines Energiemanagementsystems:
Unternehmen mit einem durchschnittlichen jährlichen Endenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren sind gemäß § 8 EnEfG verpflichtet, innerhalb von 20 Monaten nach Feststellung dieses Schwellenwerts ein Energiemanagementsystem (EnMS) nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem (UMS) gemäß EMAS einzuführen und zu betreiben.
Beispiel: Wird in einem Energieaudit bis zum 17. November 2023 festgestellt, dass der durchschnittliche Endenergieverbrauch der Jahre 2020, 2021 und 2022 mehr als 7,5 GWh pro Jahr beträgt, so muss das EnMS oder UMS spätestens bis zum 18. Juli 2025 vollständig eingeführt sein.
Medizinische Einrichtungen und Dienstleister aus Anwenderkreis des EnEfG müssen Daten über ihren Energieeinsatz erheben. Dazu zählen: Energiezufuhr und -abgabe, Prozesstemperaturen sowie Informationen über abwärmeführende Medien wie deren Temperatur und Wärmemenge. Zusätzlich sind Abwärmequellen – unabhängig davon, ob sie technisch vermeidbar sind – zu identifizieren und potenzielle Maßnahmen zur Rückgewinnung und Nutzung dieser Abwärme zu prüfen. Maßnahmen mit einem Netto-Investitionsvolumen von bis zu 2.000 Euro werden als geringfügig eingestuft. Sie können auch ohne eine Wirtschaftlichkeitsberechnung nach DIN EN 17463 umgesetzt werden.
Das Energiemanagementsystem nach ISO 50001:2018
Der Gesundheitssektor ist besonders herausgefordert, weil er die energetischen Verbesserungsmaßnahmen mit den hohen Anforderungen an die Patientenversorgung und den Vorgaben des Gesundheits- und Krankenhausrechts in Einklang bringen muss. In der Praxis hat sich die Einführung eines strukturierten Energiemanagementsystems gemäß ISO 50001:2018 bewährt. Das EnMS kann Hand in Hand mit einem bereits bestehenden Qualitätsmanagementsystem oder einer Qualitätssicherung betrieben werden.
Durch die klare Aufbau- und Ablauforganisation können die Verbesserungspotenziale hinsichtlich Risiken, Kosten und Nutzen systematisch identifiziert, bewertet und umgesetzt werden. Den Start macht die energetische Ausgangsbasis. Der Abgleich mit den gemessenen Energieverbräuchen ermöglicht schließlich die fortlaufenden Verbesserungen der energetischen Leistung und der Kosten über die gesamte Prozesslandschaft.
Die Energiepolitik und Kontextanalyse
Ein Kernstück des EnMS ist die Formulierung der verbindlichen Energiepolitik (Abschnitt 5.2). Unter den Begriff Energie fallen sämtliche Energiearten wie Dampf, Elektrizität, Druckluft, Wärme und Brennstoffe. Die Energiepolitik ist eine Selbstverpflichtung. Sie definiert sowohl die strategischen Ziele wie beispielsweise die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien auf X Prozent, als auch operative Ziele, wie die Reduktion des Energieverbrauchs um X Prozent.
Die Energiepolitik baut auf einer umfassenden Kontextanalyse auf. Während Energieaudits meist den Kontext auf die interne Organisation begrenzen, nimmt die ISO 50001 auch die externen Einflüsse der Prozesskette auf die energiebezogenen Leistungen in den Blick. Damit wird die Energie- und Maßnahmenplanung – neben der nachvollziehbaren Herleitung der energetischen Ausgangsbasis – zum weiteren Kernbestandteil des EnMS. Grundlage sind aussagekräftige Kennzahlen und Indikatoren. Dabei gilt: Je höher der Energieverbrauch eines Bereichs ist, desto detaillierter sollten die Indikatoren des Messkonzepts sein.
Liegt bereits ein Energieaudit gemäß Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) beziehungsweise DIN EN 16247 vor, kann auf die vorhandenen Listen über energieverbrauchende Systemen und die Analysen zurückgegriffen werden. Dazu gehören beispielsweise Betriebskennzahlen, Standortmerkmale, technische Merkmale der Anlagen, Betriebszeiten und die historischen Verbrauchsdaten.
Effizienzgewinne durch den Einkauf
Einen weiterer Schwerpunkt der ISO 50001 ist die Beschaffung von Energiedienstleistungen, Produkten, Einrichtungen und Energie (Kapitel 8.3). Wenn Standorte, Anlagen oder Prozesse mit wesentlichem Einfluss auf die energiebezogene Leistung erneuert oder verändert werden, so sind auch die energetischen Verbesserungsmöglichkeiten zu prüfen und in die Beschaffungsaktivitäten einzubeziehen (Kapitel 8.2: Auslegung). Gerade in der Medizintechnik kann der Stromverbrauch erheblich variieren. Bildgebende Großgeräte wie ein MRT oder CT verbrauchen im Stand-by-Modus oft mehr Energie als während einer Behandlung. So haben Einkaufsspezifikationen gerade zur Energieeffizienz einen hohen Werthebel über den gesamten Nutzungszyklus.
Klinikbetreiber berichten, dass sie mit Einführung des EnMS hohe Folgekosten vermieden haben, weil bereits der Einkauf die Energieverbräuche der anzuschaffenden Geräte beurteilt hat. Als Bewertungsmaßstab dient die anerkannte Kapitalwertmethode der DIN EN 17463 (VALERI). Sie ist im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen des EnEfG verbindlich anzuwenden. So gilt eine Energiemaßnahme als wirtschaftlich, wenn ihr Kapitalwert innerhalb der halben technischen Nutzungsdauer, spätestens jedoch nach 15 Jahren positiv wird.
Die Managementbewertung
An die interne Auditierung (Kapitel 9.2) und die etwaigen Korrekturmaßnahmen nach festgestellten Nichtkonformitäten (Kapitel 10.1) schließt sich die Managementbewertung (Kapitel 9.3) an. Ihr Fokus liegt auf der fortdauernden Eignung, Angemessenheit und Wirksamkeit der energetischen Maßnahmen. Herangezogen werden hauptsächlich die Ergebnisberichte der internen Audits, energiebezogene Leistungskennzahlen sowie Bewertungen zur Einhaltung der regulatorischen und gesetzlichen Anforderungen und die Unternehmensziele. Oft werden mit der Managementbewertung Anpassungen der Energiepolitik, der strategischen oder operativen Ziele nötig. Sie nimmt wichtigen Einfluss auf die weitere Energie- und Maßnahmenplanung und stößt den Prozess der kontinuierlichen Verbesserung an.
Die Zertifizierung und Wirtschaftlichkeitsbewertung
Ist das EnMS etabliert und sind substanzielle Verbesserungen der energiebezogenen Leistung nachweisbar, kann eine prüfungsbefugte Stelle wie DEKRA Certification das Managementsystem zertifizieren. Nach der erfolgreichen Erstzertifizierung finden jährlich interne und externe Überwachungsaudits statt und nach drei Jahren das Rezertifizierungsaudit. Als akkreditierte Zertifizierungsstelle für Energiemanagementsysteme nach ISO 50001:2018 in den unterschiedlichsten Branchen verfügen die Expertinnen und Experten von DEKRA auch über die Expertise, um Investitionen in klimafreundliche Technologien oder Prozesse hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit zu bewerten.
Fazit
Die hohe Leistungsverdichtung und knappe Personalressourcen stellen den Gesundheitssektor vor die Herausforderung, die Energieeffizienz über die gesamte Prozesslandschaft systematisch und nachhaltig zu verbessern. Die ISO 50001:2018 bietet das praxiserprobte Rahmenwerk. Aus den erarbeiteten Energiedaten, Risikoanalysen und Maßnahmenplänen resultieren Kosteneinsparungen sowie Beiträge zum Klimaschutz und zur Rechtssicherheit. Stakeholder und Investoren erhalten einen messbaren Mehrwert, der über den Kernauftrag zur Patientenversorgung hinaus wichtige Impulse zur gesellschaftlichen Verantwortung und wirtschaftlichen Stabilität bietet.