Grundlage der Zertifizierung für Entsorgungsfachbetriebe ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV). Die Verordnung wurde 1996 erstmalig veröffentlicht und ist nach einer grundlegenden Novellierung im Juni 2017 als Neufassung in Kraft getreten. Nur nach EfbV zertifizierte Betriebe dürfen mit dem Begriff Entsorgungsfachbetrieb werben und können Kunden und Kundinnen zeigen, dass Sie die notwendigen Voraussetzungen für die fachgerechte Weiterverarbeitung von Abfällen erfüllen. Eine Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb ist für alle Betriebe interessant, die Abfällen einsammeln, befördern, lagern, behandeln, verwerten, beseitigen, oder mit Abfällen handeln. Dies kann ein kleiner Sammelbetrieb, ein klassischer Schrottplatz oder auch eine große Entsorgungsanlage sein.
Die EfbV greift die verstärkten Anforderungen an den Umweltschutz auf, sodass Kunden und Kundinnen der Betriebe sichergehen können, dass mit ihren Abfällen rechtskonform und nachhaltig umgegangen wird. Des Weiteren gibt die Norm unter anderem Richtlinien zur Ausstattung, Qualifikation der Mitarbeitenden und des Inhabers sowie die Mitgliedschaft in einer Entsorgungsgemeinschaft vor. Weitere Schwerpunkte sind die sachgemäße Dokumentation und Anforderungen an die Überwachung.