AZAV Transferverfahren

13. März 2026 Audit

So bleibt Ihre Trägerzulassung stabil, auch wenn sich die Rahmenbedingungen ändern

Eine gültige Trägerzulassung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) ist die Voraussetzung für die Teilnahme an geförderten Maßnahmen und schafft Vertrauen bei Auftraggebenden und Teilnehmenden. Verändern sich die Rahmenbedingungen bei der bisherigen Zertifizierungsstelle, entsteht schnell Handlungsbedarf.

Unser AZAV Transferverfahren ermöglicht die strukturierte Übernahme eines bestehenden Zertifizierungsverfahrens und sorgt dafür, dass Ihre Trägerzulassung ohne Unterbrechung fortgeführt wird.
Im folgenden Artikel erfahren Sie mehr über den Ablauf und die zu beachtenden Voraussetzungen.

Was Sie zum Transfer Ihrer Trägerzulassung wissen sollten

Die AZAV regelt die Zulassung von Trägern nach dem Recht der Arbeitsförderung und ist Voraussetzung für die Durchführung geförderter Bildungsmaßnahmen. Eine gültige AZAV Trägerzulassung bestätigt die Einhaltung definierter Qualitätsanforderungen.
Verändern sich die Rahmenbedingungen bei der betreuenden Zertifizierungsstelle – etwa durch die Einstellung des Zertifizierungsbetriebs, organisatorische Umstrukturierungen oder den Wegfall bestimmter Verfahren –, entsteht für Träger unmittelbarer Handlungsbedarf. Laufende Maßnahmen, bestehende Verträge und geplante Termine für AZAV Zertifizierungen dürfen dabei nicht gefährdet werden. Gleichzeitig soll der administrative Aufwand möglichst gering bleiben.

Das Transferverfahren im Überblick

In einer solchen Situation kann ein AZAV Transferverfahren die Fortführung des bestehenden Zertifizierungsverfahrens ermöglichen. Das Ziel besteht darin, die AZAV Trägerzulassung mit identischer Laufzeit weiterzuführen.
Eine erneute Erstzulassung ist nicht erforderlich. Auch der bestehende Auditrhythmus bleibt erhalten.
Welche Schritte dabei relevant sind:
Zu Beginn werden die grundlegenden Unternehmensdaten abgestimmt. Für die Prüfung sind folgende Unterlagen einzureichen:
  • Aktuelles Trägerzertifikat
  • Auditbericht des letzten AZAV-Audits
  • Auditbericht der letzten Erstzulassung oder Rezertifizierung
Auf dieser Basis erfolgt eine formelle Bewertung. Zusätzlich wird die bisherige Zertifizierungsstelle eingebunden. Eine Übernahme ist grundsätzlich möglich, sofern das Zertifikat nicht ausgesetzt ist und keine offenen Beschwerden oder wesentlichen Abweichungen vorliegen. Im Einzelfall wäre eine Übernahme in solchen Fällen auch möglich, jedoch müssen hier zusätzliche Informationen abgefragt und gegebenenfalls weitere Prüfverfahren durchgeführt werden.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird das Verfahren übernommen und ein neues Zertifikat mit identischer Laufzeit ausgestellt.

Ein geordneter Übergang statt Unterbrechung

Veränderte Rahmenbedingungen bei einer Zertifizierungsstelle müssen nicht zu Unsicherheit führen. Das AZAV Transferverfahren schafft einen geregelten Rahmen, um bestehende Verfahren fortzuführen und die AZAV Trägerzulassung stabil zu halten.
Als zugelassene Zertifizierungsstelle begleiten wir diesen Übergang strukturiert und transparent. Unsere Experten prüfen die Voraussetzungen sorgfältig und stellen sicher, dass Laufzeiten und AZAV Audit-Intervalle berücksichtigt werden.