VerpackG Zertifizierung für Entsorgungsunternehmen
Professionelle Anlagenprüfung im Rahmen des Mengenstromnachweises gemäß VerpackG
Das neue, seit 2019 geltende Verpackungsgesetz (VerpackG) verfolgt das Ziel, die Auswirkungen von Verpackungsabfällen für die Umwelt möglichst gering zu halten und die Recyclingquoten zu erhöhen. In diesem Rahmen besteht auch für Entsorgungsunternehmen die Verpflichtung der jährlichen Erbringung eines sogenannten Mengenstromnachweises, wobei alle erfassten restentleerten Verpackungen dokumentiert werden müssen.
Um den Abfallstrom – von der Sammlung über die Sortierung bis zur Verwertung – entsprechend nachweisen zu können, prüfen unsere geschulten Experten die Eignung Ihrer Anlagen. Vertrauen Sie dabei auf unsere langjährigen Erfahrungen im Bereich der Produktprüfung.
Unsere Prüfung zur Erfüllung der Vorgaben nach dem Verpackungsgesetz
Im Rahmen der Überprüfung der sachlichen Richtigkeit und Vollständigkeit aller eingereichten Belege für den Mengenstromnachweis, ist eine Prüfung der Anlageneignung gemäß VerpackG vorzunehmen. Dafür erfolgt zum einen die Anlagenauswahl und zum anderen die Vor-Ort-Prüfung der Anlagen.
- Schritt 1: Anlagenauswahl (Stichprobe)
Die Anzahl der Anlagen, die mindestens geprüft werden müssen, richtet sich nach dem durchschnittlichen „Marktanteil Stichprobenumfang“ des Nachweisjahres, abhängig von der betreffenden Materialgruppe (Glas, PPK, etc.) und von der Relevanz für die Quotenermittlung. Sollte es bei der Prüfung Auffälligkeiten geben, kann der Prüfer den Stichprobenumfang erhöhen. Auch Anlagen, die im vergangenen Jahr bei der Vor-Ort-Prüfung auffällig waren, sind wieder mit in die Stichprobe aufzunehmen. - Schritt 2: Vor-Ort-Prüfung
Die Vor-Ort-Prüfung wird in der Regel mit einer Frist von maximal zwei Wochen und unter Nennung der zu prüfenden Sachverhalte und Unterlagen sowie sonstiger Gegebenheiten angemeldet. Nur im Ausnahmefall, beispielsweise bei der Feststellung von Fremdteilen, kann die Anmeldefrist verkürzt werden. Als Prüfungsgrundlage werden die gemeldeten Wiegescheinlisten extrahiert sowie eine Anlagenbilanz vorbereitet. Die Prüfungen richten sich nach der jeweiligen Anlagenart und beinhalten unterschiedliche Prüfpunkte, die in den „Prüfleitlinien Mengenstromnachweis Systeme“ Kapitel 9 näher erläutert sind. - Dokumentation der Anlagenprüfung
Die Anlagenauswahl, der jeweilige Prüfumfang und die wesentlichen Prüfungsfeststellungen der besuchten und geprüften Anlagen sind mindestens im Prüfbericht zu dokumentieren. Auch eventuelle Nachprüfungen und Veränderungen müssen festgehalten werden.
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