Update IRIS Certification® : Revision 04

06. Dez. 2023 Audit

Details und Anforderungen zur Zertifizierung nach IRIS Revision 04

Ab 2024 steht die Revision 04 des International Railway Industry Standards (IRIS), mit der ISO 22163 als normative Grundlage und der Einführung neuer Zertifizierungsregeln, an.

Im Folgenden haben wir für anerkannte Zertifizierungsstellen und für Unternehmen, die eine Zertifizierung nach IRIS Rev. 04 anstreben, die wichtigsten Neuerungen übersichtlich zusammengefasst. Neben Informationen zu den Änderungen zeigen wir Ihnen den Weg zur Anpassung einer bestehenden Zertifizierung oder zur Erstzertifizierung auf.

Anwendungsbereich der IRIS Zertifizierung

Zusätzlich zu den Bereichen Design, Produktion und Instandhaltung werden nun auch die Bereiche Handel („Distributors“), Prüfung und Werkzeuge („Testing and Tools“) sowie schlüsselfertige Lösungen („Turnkey“) abgedeckt, wodurch die Anwendbarkeit der IRIS Zertifizierung auf dem Markt der Bahnindustrie erweitert wird.
Das IRIS Zertifizierungssystem kann entlang der gesamten Lieferkette angewendet werden. Das Projektmanagement und das Anforderungsmanagement sind dabei immer verbindlich nachzuweisen. Wobei das Projektmanagement an die Struktur der Organisation angepasst und durch verschiedene Projektarten klassifiziert werden kann. Die Ausprägung ist in der IRIS Rev. 04 ausführlich dargestellt und in den Projekttypen A, B oder C beschrieben.
Zusätzlich müssen Organisationen Zertifizierungsaktivitäten in einem oder mehreren der folgenden Bereiche durchführen, um eine IRIS Zertifizierung nach den Anforderungen der ISO 22163, wie in der Tabelle dargestellt, anzustreben:
  • Konstruktion und Entwicklung
  • Produktion und Service
  • Steuerung von EPPPS (External Provided Processes, Products & Services)

Die Voraussetzungen für eine Zertifizierung nach IRIS Rev. 04

Für die Vorbereitung auf die Zertifizierung sollten Sie zum einen die Aktualisierungen der ISO 22163:2023 berücksichtigen, die u.a. die Ergänzung der sozialen Verantwortung, die Überarbeitung der Anforderungen im Projektmanagement und die Neubeschreibung der PI (Performance Indicators) für die interne Leistungsmessung umfassen. Die Norm bildet die Grundlage für Qualitätsmanagementsysteme in der Bahnindustrie. Zum anderen sollten Sie auch die Neuerungen des von der UNIFE (Union des Industries Ferroviaires Européennes) entwickelten IRIS Certification® Performance Assessment 2023 beachten. Die folgenden Daten müssen entsprechend den neuen Anforderungen aktualisiert werden, damit Ihr Audit erfolgreich durchgeführt werden kann:
  • Neue Geschäftskategorien und Zertifizierungsaktivitäten
  • Simplified IRIS (gerade für kleinere Unternehmen interessant)
  • Unterschiedliche Arten des Projektmanagements (A, B oder C)
  • Vorhandene Unterstützungsfunktionen (falls zutreffend) sowie die Auditumgebung
Zusätzlich sollten Sie sicherstellen, dass innerhalb von 90 Tagen vor Beginn des Audits auch die übrigen Unternehmensdaten (z. B. die Anzahl der Beschäftigten) auf ihre Richtigkeit überprüft werden. Dies ist entscheidend für einen reibungslosen Auditprozess.
Besonderheiten für bereits zertifizierte Unternehmen:
Sie können die Zertifizierung nach IRIS Rev. 04 während Ihres regulären Zertifizierungszyklus beantragen, sei es in Form eines Rezertifizierungsaudits oder eines Übergangsaudits während eines Überwachungsaudits. Das Übergangsaudit umfasst die Überprüfung der Bereitschaft, Datenprüfung, die eigentliche Durchführung des Audits und die Berichterstattung. Wichtig: Bei jedem Übergangsaudit erfolgt zusätzlich eine gesonderte Bereitschaftsbewertung!
Außerdem haben kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nun die Möglichkeit, zum vereinfachten Bewertungsansatz, Simplified IRIS, zu wechseln. Dies erfolgt am Ende des Zertifizierungszyklus während des Rezertifizierungsaudits.

Der Zeitplan für den Übergang

Bei der Umstellung auf die Revision 04 des IRIS Zertifizierungssystems sollten Sie folgende Fristen beachten:
  • Um allen interessierten Parteien ausreichend Zeit zur Vorbereitung auf das Audit zu geben, beginnen die Erstzertifizierungen nach IRIS Version 04 erst ab dem 1. April 2024.
  • Rezertifizierungs- und Übergangsaudits beginnen am 1. April 2024.
  • Audits müssen zwischen 30 und 150 Tage vor dem Referenztag durchgeführt werden.
  • Auditberichte müssen innerhalb von 30 Tagen nach dem Audit im IRIS-Portal hochgeladen werden.
  • Die letzten Überwachungsaudits nach IRIS Rev. 03 finden bis zum 30. September 2024 statt, die Berichte müssen bis zum 31. Dezember 2024 eingereicht werden.