Kundeninformation AZAV
Neue Empfehlungen des Beirates nach § 182 SGB III (10.06.2025)
Diese Woche wurden neue Empfehlungen des Beirates veröffentlicht. Aufgenommen wurde der Umgang mit asynchronen Bestandteilen bei AZAV-Maßnahmen. Stunden, in denen sich die Teilnehmer Kenntnisse und Fähigkeiten mithilfe von Medien selbst aneignen (z.B. Selbstlerneinheiten, Lehrbriefe etc.) zählen nicht zu den Unterrichtsstunden und sind gesondert auf dem Zertifikat auszuweisen. Die Kosten für diese Stunden können in die Gesamtkosten einbezogen werden. Für die Ermittlung des Kostensatzes darf jedoch die Gesamtsumme der Kosten lediglich durch die Anzahl der synchronen Unterrichtsstunden (ohne die Stunden für den asynchronen Anteil) dividiert werden.
Die neuen Empfehlungen des Beirates gelten ab sofort und sind für alle Neuzulassungen von § 45 Maßnahmen und § 81 Maßnahmen umzusetzen.
Die aktuellen Änderungen sind in dem Dokument in roter Schrift hervorgehoben. Die aktuelle Version finden Sie auch hier auf der Seite bei den Informationsunterlagen unter
„Sonstiges“.
Neue Empfehlungen des Beirates nach § 182 SGB III (10.09.2024)
Veröffentlichung der Bundesdurchschnittskostensätze (BDKS) 2024 (01.07.2024)
Neue Empfehlungen des Beirates nach § 182 SGB III (03.03.2024)
Ganzheitliche Betreuung nach § 16k SGB II
Neues AZAV-Siegel
Neue Dokumente für den Zulassungsprozess
Anforderungen an die Unterlagenstruktur bei Erst- und erneuter Zulassung
Weitere Anpassungen