Bewertung von DIN EN 17463:2021-12 ValERI für Unternehmen

DEKRA prüft Energie-Investitionen

10. Nov. 2023

DEKRA Experten bewerten jetzt energierelevante Unternehmens-Investitionen nach dem neuen ValERI-Standard. Die Norm DIN EN 17463:2021-12 „Bewertung von energiebezogenen Investitionen (ValERI)“ macht energierelevante Investitionsmaßnahmen in den Kalkulationen erstmals vergleichbar und erfasst den wirtschaftlichen Nutzen gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Das neue DEKRA Audit ist für alle Unternehmen mit Verbräuchen über 1 GWh im Jahr interessant, um staatliche Zuschüsse zu erlangen und gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen.

Bei der Bewertung energierelevanter Investitionen hatten Unternehmen bisher Probleme mit der Ungenauigkeit herkömmlicher Methoden, insbesondere mit der Berücksichtigung von Preisschwankungen. Die neue ValERI-Prüfung bietet viele Vorteile: Sie erhöht die Vergleichbarkeit von Maßnahmen, berücksichtigt Chancen und Risiken, bewertet Szenarien und trifft klare Aussagen, ob die Investitionen gemäß den gesetzlichen Vorgaben als wirtschaftlich eingestuft werden können.
Mit der langjährigen Erfahrung als akkreditierte Zertifizierungsstelle für Energiemanagementsysteme nach ISO 50001 hat DEKRA die nötige Expertise für die Bewertung von Energieeffizienzmaßnahmen in Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Größen. Die geschulten Auditorinnen und Auditoren sind mit den spezifischen Anforderungen der DIN EN 17463 (ValERI) vertraut und prüfen Maßnahmenpläne auf Konformität zu folgenden gesetzliche Anfoderungen:
  • Energiefinanzierungsgesetz (EnFG),
  • Mittelfristen-Energieversorgungsicherungs-Maßnahmenverordnung (EnSimiMaV),
  • Energieeffizienzgesetz (EnEfG),
  • Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) (in Kürze).
Viele Unternehmen sind dazu verpflichtet die Bewertung gemäß der Norm DIN EN 17463 durchzuführen. Die DIN EN 17463 (ValERI) ist beispielsweise für alle Unternehmen relevant, die einen Antrag nach §30 EnFG zur Umlagenbegrenzung stellen wollen oder nach EnEfG zur Veröffentlichung der Aktionspläne für Abwärmemaßnahmen verpflichtet sind. Auch gilt dies für Unternehmen, die Anträge zur teilweisen Rückerstattung der CO2-Abgabe (BECV) stellen. Eine weitere Verpflichtung betrifft Unternehmen mit einem jährlichen Energieverbrauch von über 10 GWh im Rahmen der EnSimiMaV aus dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G).
Eine Bewertung der Maßnahmen nach DIN EN 17463 lohnt sich nicht nur aus gesetzlichen Gesichtspunkten, sondern auch aus wirtschaftlicher Hinsicht.