DEKRA erhält Akkreditierung als Zertifizierungsstelle durch die DAkkS

DEKRA - Kompetenznachweis für NiSV-Anwendung

20. Sept. 2022

Die DEKRA Certification GmbH hat die DAkkS-Akkreditierung als Zertifizierungsstelle gemäß der NiSV-Fachkunderichtlinie erhalten. DEKRA Certification kann somit durch eine Personenzertifizierung die Kompetenz von Anwenderinnen und Anwendern von nichtionisierter Strahlung bestätigen. Dieser Fachkundenachweis ist vom 1. Januar 2023 an von allen Personen gefordert, die in der Kosmetik- oder Fitnessbranche nichtionisierte Strahlungsquellen am Menschen anwenden.

Mit der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) wird der Einsatz optischer Strahlung, Ultraschall, elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder zu kosmetischen Zwecken geregelt. In der Fitnessbranche und der Kosmetik ist ein fachgerechter Umgang mit entsprechenden Geräten unabdingbar, um Personen vor Strahlenschäden zu schützen. Vom 1. Januar 20223 an müssen alle Anbieter, die nichtionisierende Strahlung am Menschen anwenden, einen Fachkundenachweis nach NiSV erbringen. Ohne Nachweis drohen hohe Strafen, und es besteht kein Versicherungsschutz mehr.
Durch die unabhängige Zertifizierung gemäß dem Personenzertifizierungs-Programm von DEKRA Certification belegen Anwenderinnen und Anwender, dass sie die Anforderungen der Fachkunderichtlinie NiSV umfassend erfüllen. DEKRA prüft und bestätigt die Kompetenz in einem transparenten, unabhängigen Verfahren durch speziell für diesen Bereich entwickelte Fragen und Aufgaben. Die Zertifizierung richtet sich an Personen mit praktischer Berufserfahrung, abgeschlossener Berufsausbildung, Trainerschein oder gleichwertiger Qualifikation in den Bereichen Kosmetik, Fitness und anderen Anwendungsgebieten nichtionisierender Strahlung am Menschen.
Die Personenzertifizierung umfasst fünf Fachkundemodule: Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde, optische Strahlung, EMF-Kosmetik, EMF-Stimulation und Ultraschall. Die Dauer der Prüfung unterscheidet sich je nach abzulegendem Fachmodul. Mit erfolgreichem Bestehen der Prüfung erhalten die geprüften Personen ein für fünf Jahre gültiges Zertifikat. Um das Zertifikat auf Antrag um weitere fünf Jahre zu verlängern, muss der Zertifikatsinhaber eine Rezertifizierungsprüfung ablegen und pro Fachkundemodul einschlägige Fortbildungen bei anerkannten Bildungsanbietern nachweisen.