AZAV Trägerzulassung

Schnelle und kompetente Zulassung als Bildungsträger dank AZAV Zertifizierung

Um die Chancen für eine erfolgreiche Integration von Arbeitssuchenden in den Arbeitsmarkt zu verbessern, setzt der Gesetzgeber auf zertifizierte Bildungsträger und Bildungsmaßnahmen nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zur beruflichen Eingliederung. Die erfolgreiche Zertifizierung gilt dabei als Zulassung und ist somit unabdingbare Voraussetzung für eine Teilnahme am Markt für Arbeitsförderung, der unter die Regelungen des SGB III fällt.
Sie sind an einer Zertifizierung nach AZAV interessiert? Fordern Sie Ihr individuelles Angebot an!

Ihre AZAV Trägerzulassung im Überblick

Alle Bildungsträger und privaten Arbeitsvermittlungen können sich als Träger selbst oder einzelne Bildungsangebote zertifizieren lassen und so nachweisen, dass sie alle Anforderungen des SGB III und der AZAV erfüllen. Sind Sie als AZAV Bildungsträger zugelassen, können Arbeitssuchende bei Ihnen ihre Bildungsgutscheine oder Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine (AVGS) von Arbeitsamt oder Jobcenter einlösen. Die AZAV Zulassung kann für Bildungsträger für fünf Jahre erteilt werden. Maßnahmen können maximal für drei Jahre zertifiziert werden.
Wir bieten Ihnen fachkundige Zertifizierungslösungen mit einem dreistufigen Zulassungsverfahren nach AZAV. Zusätzlich können unsere Sachverständigen die AZAV Zertifizierung auch in Kombination mit einer ISO 9001 Zertifizierung durchführen.
Ablauf der AZAV Zertifizierung
Über die AZAV Zertifizierung

Kundeninformationen

- Neue Empfehlungen des Beirates nach § 182 SGB III
(10.09.2024)
Diese Woche wurden neue Empfehlungen des Beirates veröffentlicht. Angepasst wurden mehrere Punkte bezüglich dem Umgang mit Maßnahmen nach § 16k SGB II. Die aktuellen Änderungen sind in dem Dokument in roter Schrift hervorgehoben. Die aktuelle Version finden Sie auch hier auf der Seite bei den Informationsunterlagen unter „Sonstiges“.
- Veröffentlichung der Bundesdurchschnittskostensätze (BDKS) 2024
(01.07.2024)
Die Bundesagentur für Arbeit hat neue Bundesdurchschnittskostensätze für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung und für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (inkl. Maßnahmen zur ganzheitlichen Betreuung) veröffentlicht.
Die neuen BDKS haben ab dem 01. Juli 2024 Gültigkeit.
Die aktuellen Übersichten finden Sie auch hier bei den Informationsunterlagen unter „BDKS Übersichten“

Ihr kompetenter Partner für Ihre AZAV Zertifizierung

  • Wir sind als fachkundige Stelle durch die Bundesagentur für Arbeit akkreditiert: Nutzen Sie unsere umfassenden Zertifizierungslösungen aus einer Hand
  • Vertrauen Sie auf die ganzheitliche Expertise unserer Sachverständigen im Bereich Arbeitsrecht und Arbeitsmaßnahmen
  • Profitieren Sie von unseren effizienten Zertifizierungsprozessen, um nachhaltig Zeit und Kosten zu sparen
  • Sie erhalten durch uns die Zulassung von beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen nach §§ 81ff SGB III oder auch von Maßnahmen der Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III.