Bescheinigung zur Umstellung auf alternative Methoden

Die Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in Deutschland und der Welt gewinnt derzeit an erheblicher Dynamik. Untersagt ist mittlerweile unter anderem die Wahrnehmung von Angeboten von öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen auch im Bereich der Arbeitsförderung.

Dies hat zwangsläufig die Aussetzung der Präsenzunterrichtszeiten an nahezu allen Standorten der zugelassenen Träger zur Folge. Dies erfordert die Prüfung der Träger, inwieweit die Unterrichtung bzw. Unterweisung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch alternative Methoden sichergestellt werden kann (z.B. E-Learning, Selbstlernphasen etc.)
Damit die Umstellung vom stationären Lernen zu alternativen Lernformen (z.B. digitales Lernen) unverzüglich erfolgen kann, stellt die DEKRA Certification die notwendige Bescheinigung in dieser Ausnahmesituation zeitnah aus. Nach Vorlage dieser formlosen Bescheinigung bei den Arbeitsagenturen/ Jobcentern können die Teilnehmer weiter betreut werden.

Wie ist der Ablauf und was benötigen wir von Ihnen:

  • Sie reichen die Maßnahmenliste (Excel-Format) mit den Maßnahmen ein, die aktuell betroffen sind und mittels alternativer Methoden durchgeführt werden können und sollen. Bitte achten Sie darauf, dass die Maßnahmen grundsätzlich für solch alternative Methoden auch geeignet sind und das Maßnahmeziel in virtueller Form erreicht werden kann.
  • Dies gilt nur für bereits zugelassenen Maßnahmen. Maßnahmen die aktuell im Zulassungsprozess sind bzw. erst noch zugelassen werden sollen, sind hiervon ausgeschlossen.
  • Die Nummerierung der Maßnahmen in der Maßnahmenliste muss mit der Nummerierung in Ihrem Zertifikat übereinstimmen. Andernfalls kann es zu falsch ausgestellten Schreiben und Verzögerungen kommen.
  • Zu dieser Liste reichen Sie eine Erklärung ein, in der versichert wird, dass die grundsätzlichen Anforderungen des SGB III, der AZAV und weiterer Anforderungen weiterhin erfüllt sind. Bitte reichen Sie diese Erklärung in einem separaten Dokument mit Unterschrift ein.
  • Nach einer einfachen Plausibilitätsprüfung stellen wir für die beantragten Maßnahmen eine Vorabbescheinigung aus.
  • Innerhalb von 4 Wochen müssen uns entsprechende Unterlagen, Nachweise bzw. Erläuterungen zu den einzelnen Maßnahmen vorliegen, aus denen hervorgeht, wie die alternative Durchführung der Maßnahmen erfolgt (technisch und methodisch).
  • Alle Unterlagen reichen Sie bitte bei Ihrer/m zuständigen Bearbeiterin/Bearbeiter in unserem Haus ein. Hier erfahren Sie auch die Kosten für das Verfahren.
Es wird bei dem Verfahren kein neues Zertifikat ausgestellt. Die ausgestellte Vorabbescheinigung reicht in dem Ausnahmefall als Nachweis bei den Agenturen und Jobcentern.