Mehr Qualität in der „24-Stunden-Pflege“

12. Okt. 2021

Über 2,6 Millionen bedürftige Menschen in Deutschland werden zu Hause betreut und gepflegt. Schwachstellen sind allerdings intransparente Leistungen und Vergütungen, unklare Arbeitsbedingungen sowie fehlende Qualifikationsnachweise. Der seit Januar 2021 gültige Standard DIN SPEC 33454 nennt die Rahmenbedingungen für mehr Qualität in der häuslichen Pflege. DEKRA Certification ist derzeit die einzige Zertifizierungsstelle, die Vermittler und Dienstleistungserbringer von ausländischen Betreuungskräften nach DIN SPEC 33454 auditiert.

Immer mehr unterstützungs- und pflegebedürftige Menschen sind auf ausländische Betreuungskräfte angewiesen. Alltagshelfer werden damit zu einer tragenden Säule in Deutschlands Pflegesystem. Die ausländischen Betreuungskräfte übernehmen zwar keine medizinischen Leistungen einer Pflegefachkraft, jedoch elementare Aufgaben wie die Grund- und Körperpflege, hauswirtschaftliche Tätigkeiten sowie die Alltagsbegleitung mit den Senioren. In nur wenigen Jahren ist ein Vermittlungsmarkt für über 600.000 in Deutschland arbeitende ausländische Betreuungskräfte entstanden. Allerdings lassen sich erhebliche Qualitätsunterschiede feststellen. Nicht selten werden unlautere Abrechnungsmethoden oder gar illegaler Medikamentenhandel öffentlich. Nicht selten sind Betreuungskräfte in den Privathaushalten widrigen Arbeitsbedingungen ausgesetzt oder verfügen über keine Qualifikationsnachweise.

Rechtliche und soziale Ausgewogenheit

Probleme der sogenannten 24h-Betreuung sind meist Intransparenz der Leistungen und Vergütungen sowie die mangelnde Berücksichtigung geltenden Rechts. Daher war es für die Prozessbeteiligten notwendig, eine eindeutige Richtlinie zu schaffen, die sich vor allem auf die Arbeitsbedingungen und die Qualifikationsnachweise bezieht. Der Standard legt insbesondere die Anforderungen und Handlungsempfehlungen für Vermittlungsagenturen fest und deren Kooperationspartnern im Ausland. Das Ziel: Mehr Transparenz auch für Verbraucher, faire Arbeitsbedingungen sowie die Durchsetzung von Qualifikationsnachweisen.
Ein zertifizierter Anbieter erfasst fachkundig zunächst den Bedarf in den Familien schriftlich und prüft, ob die Anforderungen eine ausländische Betreuungskraft übernehmen kann oder ob eine medizinische Pflege nötig ist. Die Folge: Auch die Angehörigen der betreuungsbedürftigen Personen und ihre Betreuungskräfte bekommen eine verlässliche Orientierung, um eine qualitätsgesicherte Betreuungssituation im häuslichen Alltag durchzusetzen. Der Qualitätsstandard DIN SPEC 33454 sorgt für eine rechtliche und soziale Ausgewogenheit in der häuslichen Betreuung und bewährt sich bereits in der Praxis als geeignetes Instrument, um die Versorgungsqualität in den Haushalten sicherzustellen.

Qualitätsstandards für die Vermittlungsagenturen

Vermittlungsagenturen werden aufgefordert, ihrerseits Qualitätsstandards bei den Kooperationspartnern einzuführen, was sich insgesamt positiv auf die Kette der Betreuungsleistungen auswirkt. Denn ein direkter Nachweis der persönlichen Qualifikation hat bisher nur im geringen Maße stattgefunden, wie z. B. der verpflichtende Einsatz von examinierten Pflegefachkräften.
Für das Qualitätsmanagement in der häuslichen Pflege stellt der Standard einen ersten wichtigen Schritt dar, indem er vorrangig die Arbeitsbedingung und die Qualifikationsanforderungen regelt. Das Kapitel 6.3.3. der DIN SPEC 33454 verpflichtet beispielsweise die Vermittler, ihre Dienstleistungserbringer regelmäßig hinsichtlich der geforderten Inhalte aus der Spezifikation zu überprüfen. Eine Überprüfung muss mindestens im zweijährigen Turnus persönlich stattfinden und dokumentiert werden. Sollten im Audit deutliche Abweichungen gegenüber den Anforderungen sichtbar werden, müssen sich Vermittler in letzter Konsequenz von ihrem Kooperationspartnern im Ausland trennen, um weiterhin im Markt – konform mit dem Standard – agieren zu können.
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