Validierungsprüfung nach DIN EN 17463

Prüfung Ihrer Maßnahmenpläne anhand der ValERI-Norm

Bei der Bewertung energierelevanter Investitionen hatten Unternehmen bisher häufig Probleme mit der Ungenauigkeit herkömmlicher Methoden, insbesondere mit der unzureichenden Berücksichtigung von Faktoren wie Preisschwankungen. Um dieses Problem zu lösen, wurde die DIN EN 17463:2021-12 „Bewertung von energiebezogenen Investitionen (ValERI)“ entwickelt. Mit Hilfe der Validierung können Sie energierelevante Investitionsmaßnahmen in Ihren Kalkulationen vergleichbar machen und so den wirtschaftlichen Nutzen besser erfassen. Unsere Sachverständigen prüfen dann Ihre Validierung nach DIN EN 17463 gemäß den gesetzlichen Vorgaben und bestätigen Ihnen die Eigenerklärung über die Wirtschaftlichkeit Ihrer Investitionen.
Ihre Prüfung der Validierung nach der ValERI-Norm im Überblick
Bei der Prüfung Ihrer Validierung nach DIN EN 17463 stellen unsere Sachverständigen sicher, dass Ihre geplanten, energierelevanten Investitionen und Maßnahmen nach den gesetzlichen Vorgaben als wirtschaftlich eingestuft werden können. Mit unserer langjährigen Erfahrung als akkreditierte Zertifizierungsstelle für Energiemanagementsysteme nach ISO 50001 haben wir die nötige Expertise für die Bewertung von Energieeffizienzmaßnahmen in Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Größen.
Unsere geschulten Auditorinnen und Auditoren sind mit den spezifischen Anforderungen der DIN EN 17463 (ValERI) vertraut. Dadurch sind wir in der Lage die Validierung Ihrer Maßnahmenpläne genau nach den Kriterien des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG), der Energie-Effizienz-Maßnahmenverordnung (EnSimiMaV), dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG), sowie in Bezug zur Strompreiskompensation (SPK) zu prüfen. In naher Zukunft werden wir auch nach den Vorgaben der Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) bewerten können.
Für wen ist die DIN EN 17463 (ValERI) relevant?
  • Für die Antragstellung nach §30 EnFG zur Umlagenbegrenzung gelten folgende Grundvoraussetzungen:
    • Stromverbrauch von mehr als 1 Gigawattstunde im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr
    • Einführung eines Energiemanagementsystems
  • Nachweis der Erfüllung der Pflichten nach §4 EnSimiMaV
    • Pflicht zur Umsetzung von Maßnahmen für Unternehmen >10 GWh jährlicher Gesamtenergieverbrauch
  • Zur Erfüllung weiterer gesetzlicher Anforderungen
Ist die Validierung von energierelevanten Investitionen nach DIN EN 17463 verpflichtend?
Einige Unternehmen sind dazu verpflichtet die Validierung gemäß der Norm DIN EN 17463 durchzuführen. Dies gilt für Unternehmen, die Anträge
  • zur Strompreiskompensation (SPK),
  • der teilweisen Rückerstattung der CO2-Abgabe (BECV) und
  • der neuen besonderen Ausgleichsregelung (BesAR §§ 30 ff. EnFG) zur Reduzierung der KWKG- und Offshore-Umlage nach dem Energiefinanzierungsgesetz (ehemals EEG-Umlage) stellen wollen. (Nachweispflicht nach §32 Abs.3 EnFG)
Eine weitere Verpflichtung betrifft Unternehmen mit einem jährlichen Energieverbrauch von über 10 GWh im Rahmen der EnSimiMaV aus dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G). Hier stehen keine finanziellen Erleichterungen wie bei anderen Programmen zur Verfügung. Stattdessen sind diese Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet Energieeinsparmaßnahmen gemäß ValERI zu identifizieren.
Im Rahmen der externen Überprüfung sind vor allem folgende Aspekte zu betrachten:
  • Prozess zur Identifizierung und Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen im Energiesparprogramm (Planung, Entscheidung, Zuständigkeiten, Aktionsplan)
  • Eingangsparameter für die ValERI-Berechnung (Kalkulationszinssatz, Energiepreissteigerungsrate, Stromkosten, Einsparpotenzial, Investition)
  • Plausibilitätsprüfung und Überprüfung der Konsistenz der Vorgaben mit internen Investitionsentscheidungen
  • Einhaltung gesetzlicher Vorgaben (Zeitpunkt, Wirtschaftlichkeit, Nutzungsdauer) bei der Umsetzung
In wenigen Schritten zur Prüfung Ihrer Validierung
1. Informationsgespräch
In einem telefonischen oder persönlichen Gespräch können Sie sich über das Prüfverfahren Ihrer Validierung nach DIN EN 17463 informieren. Auf Wunsch kommt Ihre Auditorin oder Ihr Auditor zu einem ausführlichen Projektgespräch zu Ihnen. Gemeinsam werden die nächsten Schritte festgelegt.
2. Prüfung Ihrer Validierung
Zunächst führen wir eine Analyse Ihrer Unterlagen, sowie eine erste Bewertung durch. Daraus wird der Zeitplan für die Nachweisprüfung abgeleitet.
3. Vor-Ort-Audit
Im Anschluss führen wir das Vor-Ort-Audit inklusive der Prüfung der vorliegenden Nachweise für die einzelnen Maßnahmen durch. Dabei werden die Berechnungen der einzelnen Maßnahmen sowohl für die wirtschaftlich realisierbaren als auch für die nicht realisierbaren Maßnahmen analysiert. Anschließend erfolgt die Bewertung der Umsetzung anhand des Maßnahmenplans aus dem Energiemanagement.
4. Ergebnis und Bericht
a. Nach Abschluss des Audits wird ein Bericht erstellt. Aus diesem geht hervor, ob Ihr System zur Verbesserung der Energieeffizienz die Anforderungen der DIN EN 17463 erfüllt.
b. Werden bei der Prüfung Abweichungen festgestellt, können Unterlagen nachgefordert werden. Bei größeren Abweichungen der Anforderungen können Nacharbeiten Ihrerseits erforderlich werden, die dann ggf. durch ein Nachaudit vor Ort zu überprüfen sind.
5. Validierungsaussage
Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen erhalten Sie eine Bestätigung mit Validierungsaussage nach DIN EN 17463. Bei Bedarf erhalten Sie eine Bestätigung der Eigenerklärung nach BesAR EnFG §67 mit Prüfung nach EnFG §30 ff und §32.
Über die DIN EN 17463
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