Position zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Der jüngste Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums bezüglich der CSRD birgt eine signifikante Neuerung: Künftig soll die Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der CSRD ausschließlich einer formellen Prüfung durch Wirtschaftsprüfer unterliegen. Das sehen nicht nur Fachexperten und andere Konformitätsbewertungsstellen als nachteilig für Unternehmen, sondern auch wir teilen diese Bedenken.

Wir engagieren uns mit Überzeugung dafür, dass die Vorgaben der Richtlinie im Interesse unserer Kunden umgesetzt werden und die Berichtsprüfung durch "Independent Assurance Service Provider" (IASP) ermöglicht wird. Diese Maßnahmen gewährleisten eine effektive Markteröffnung, die Integrität und Qualität der CSRD-Berichterstattung verbessern und kleinen sowie mittleren Unternehmen die Chance geben, aus unserem umfangreichen Serviceangebot und unserer tiefgreifenden Branchenkenntnis zu wählen.

Dr. Rolf Krökel, Geschäftsführer DEKRA Certification GmbH
Unsere Erfüllung der strengen Anforderungen an Konformitätsbewertungsstellen nach ISO/IEC 17021, ISO/IEC 17029 und ISO/IEC 17065 gewährleistet nicht nur Qualität, sondern auch die weltweite Anerkennung unserer ausgestellten Gutachten und Zertifikate. Regulierungsbehörden, Finanzmarktakteure und die Industrie schätzen und akzeptieren unser Engagement für höchste Standards. Wir sind davon überzeugt, dass dieser offene Ansatz nicht nur den Unternehmen, sondern auch der gesamten Nachhaltigkeitslandschaft zugutekommen wird.